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Politik

Nahles verteidigt Bundesteilhabegesetz

Dienstag, 28. Juni 2016

Andrea-Nahles /dpa

Berlin – Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) hat ihr heute vom Kabinett verab­schiedetes Bundesteilhabegesetz gegen Kritik der Verbände verteidigt. „Das Gesetz ist eine der größten sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode“, sagte Nahles vor Journalisten in Berlin.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sieht vor, dass Menschen mit Be­hin­derung selbstständiger leben, wohnen und arbeiten können sollen. Behinderte sollen mehr vom Einkommen und Vermögen behalten dürfen, auch wenn sie Eingliederungs­hil­fe bekommen. Zudem sollen Ämter, Sozialkassen und Behörden staatliche Leistungen künftig aus einer Hand anbieten. Das Gesetz sei nach rund eineinhalb-jährigen Gesprä­chen mit den Betroffenen-Verbänden entstanden.

Nach Aussage der Ministerin handele es sich bei dem Gesetz um einen „System­wechsel“, bei dem künftig der Mensch im Mittelpunkt stehe. Die Eingliederungshilfe solle aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt werden und mehr Selbstbe­stim­mung ermöglichen. „Wir werden nun Fachleistung und Leistungen für den Lebens­unter­halt trennen“, so Nahles. Außerdem soll es ein „Budget für Arbeit“ geben, damit die In­klusion auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werde. Mit dem Gesetz solle es nieman­dem schlechter gehen, aber den meisten Menschen besser. Die Mehrkosten für den Bund belaufen sich auf jährlich etwa 700 Millionen Euro. Diese werden laut Nahles nicht von der Entlastung der Kommunen von fünf Milliarden Euro jährlich abgezogen.

Heftige Proteste
Wohlfahrts- und Behindertenorganisationen sowie Gewerkschaften gehen die Ver­besserungen nicht weit genug. Sie warnen vor drohenden Leistungseinschränkungen und fordern zahlreiche Nachbesserungen im nun folgenden parlamentarischen Ver­fah­ren. Bei einer Protestaktion hatten sich einige Aktivisten vor dem Berliner Haupt­bahn­hof in einen Käfig sperren lassen. Später zog ein Demonstrationszug durch das Berliner Regierungsviertel.

In Deutschland leben mehr als zehn Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, davon 7,5 Millionen Schwerbehinderte.

Bisher können Behinderte vom selbst verdienten Geld kaum etwas behalten. Nun sollen Freibeträge steigen und so die Erwerbstätigkeit fördern. Menschen mit Behinderung sollen auch mehr sparen können. Der Freibetrag erhöht sich hier von 2.600 Euro schrittweise bis 2020 auf etwa 50.000 Euro. Selbstgenutztes Wohneigentum und Riester-Altersvorsorge werden nicht angerechnet. Einkommen und Vermögen von Partnern werden ab dem Jahr 2020 bei der Eingliederungshilfe nicht mehr herangezogen.

Ämter, Sozialkassen und Behörden sollen zudem staatliche Leistungen aus einer Hand anbieten. Ein Antrag bei einem Sozialträger reicht dann. Neben einer Beschäftigung in Schwerbehinderten-Werkstätten gebe es künftig auch Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent, um Behinderten eine Beschäftigung zu ermöglichen.

Kommunen und Länder als Träger der Eingliederungshilfe sollen bestimmte Leistungen bündeln können – zum Beispiel den Einsatz eines Begleiters für mehrere Menschen mit Behinderung. Es mache durchaus Sinn, wenn etwa ein Fahrdienst sich um mehrere Menschen kümmere, sagte Nahles. Es müsse aber zumutbar sein.

Aktionsplan vorgestellt
Außerdem stellte Nahles in Berlin den Nationalen Aktionsplan 2.0 für Menschen mit Be­hin­derung vor. Mit dem Plan soll dafür gesorgt werden, dass Inklusion als universelles Prinzip in allen Lebensbereichen Einzug hält. Dazu gehören auch Arztpraxen, öffent­liche Gebäude und Kennzeichnungspflichten in Urlaubsregionen. Der Plan soll bis 2021 gelten, dann werde ein neuer erarbeitet. „2016 ist ein entscheidendes und fort­schrittliches Jahr für die Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention in Deutschland“, erklärte Sozialministerin Nahles. © bee/dpa/aerzteblatt.de

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