Ärzteschaft
Streit um geriatrische Versorgung
Freitag, 1. Juli 2016
Berlin – Wer ist kompetent, hochbetagte Patienten in der Praxis zu betreuen – und darf dafür Gebührenordnungspositionen zur spezialisierten geriatrischen Versorgung abrechnen? Über diese Frage ist ein Streit zwischen Geriatern und Allgemeinmedizinern entbrannt.
Anlass sind neue Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), die ab Anfang Juli gelten. Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) begrüßt diese Förderung einer spezialisierten geriatrischen Versorgung. „Angesichts der demografischen Entwicklung mit einer starken Zunahme hochbetagter, multimorbider Patienten ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zugleich wird damit die Bedeutung der geriatrischen Medizin anerkannt und ihre Form von personalintensiver Medizin finanziell gefördert“, heißt es in einer Stellungnahme der Fachgesellschaft.
Die DGG betont, ein sehr alter Patient benötige besondere Fürsorge und koste den betreuenden Arzt entsprechend viel Zeit. Nur ein adäquat ausgebildeter Arzt könne mit seinem Fachwissen diese Leistungen erbringen. „Die Überlegungen einiger Landesärztekammern, Hausärzte jetzt im Schnelldurchlauf zu Spezialisten für Altersmedizin auszubilden, wird die Versorgung Hochbetagter nicht verbessern. Im Gegenteil“, warnt die Fachgesellschaft.
Nur Ärzte mit der Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzbezeichnung „Geriatrie“, die nach einer Fachweiterbildung von 1,5 Jahren erteilt werde, sollten die neuen Leistungen abrechnen. Fachärzte oder langjährige Vertragsärzte, die eine qualifizierte geriatrische Fortbildung nachweisen könnten, beispielsweise einen 160-Stundenkurs in Verbindung mit einer Tätigkeit in einer geriatrischen Einrichtung, seien ebenfalls qualifiziert, die spezifische geriatrische Versorgung zu übernehmen, so die DGG. „Der Mangel an Geriatern darf nicht dazu führen, die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Geriatrie so weit abzusenken, dass diese Zusatzbezeichnung in einem 40-Stunden-Kurs zu erwerben ist“, fordert die Fachgesellschaft.
„Die geriatrische Versorgung gehört seit jeher zur tagtäglichen Arbeit der Hausärzte und ist fester Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin“, argumentierte dagegen der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt. Hausärzte bildeten sich darüber hinaus in Fortbildungen stetig in dem Bereich der Geriatrie weiter. Millionen betagter Patienten würden von Hausärzten umfassend und kompetent versorgt, so Weigeldt.
Die Hausärzte seien diejenigen, die Hausbesuche übernähmen und auch zu Unzeiten zu den Patienten führen. „Wenn jetzt auf einmal versucht wird, den Hausärzten ihre umfassenden Kompetenzen in diesem Bereich abzusprechen, dann ist das nichts anderes als eine Missachtung der Leistungen derjenigen, die für ihre Patienten tagtäglich in der Verantwortung stehen. Hier wird Klientelpolitik zulasten vernünftiger und qualitativ hochwertiger Versorgungsstrukturen betrieben“, so der Bundesvorsitzende. © hil/aerzteblatt.de

Wozu Geriater ohne ambulante Erfahrung?
Die Frage ist eher: wie und wann wollen Geriater das lernen?
Teil ihrer -stationären!- Weiterbildung ist es ja nicht.
Diese Regelung wird deswegen ein politischer Papiertiger bleiben. So wie die Terminservicestellen.

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