Vermischtes
Neue S3-Leitlinie für die Diagnose der fetalen Alkoholspektrum-Störungen
Donnerstag, 30. Juni 2016
Berlin/Düsseldorf – Mütterlicher Alkoholkonsum während der Schwangerschaft führt bekanntlich häufig zu Schäden beim ungeborenen Kind. Die jungen Patienten werden aber bislang oft nicht richtig oder fehldiagnostiziert. Dem soll jetzt eine neue S3-Leitlinie entgegenwirken. Sie richtet sich an Ärzte, aber auch an Psychotherapeuten, Hebammen, Sozialarbeiter und andere Gesundheitsberufe, die mit den Kindern und ihren Familien arbeiten.
Die fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) entsprechen einem sogenannten hirnorganischen Psychosyndrom oder einer sogenannten statischen Encephalopathie. „Dabei ist jedoch zu beachten, dass die cerebrale Schädigung durch intrauterine Alkoholexposition zwar statisch ist, die Funktions- und Alltagsbeeinträchtigung der betroffenen Kinder jedoch durch frühe und individuelle Förderung deutlich beeinflussbar sind“, heißt es in der Leitlinie.
„Durch einheitliche, wissenschaftlich basierte, diagnostische Kriterien für FASD, die in der jetzigen S3-Leitlinie bereitgestellt werden, können betroffene Kinder und Jugendliche in Deutschland frühzeitiger diagnostiziert, in ihrer Entwicklung gefördert und damit deren Langzeit-Outcome hinsichtlich des alltäglichen Funktionsniveaus in der Gesellschaft verbessert werden“, sagte Mirjam Landgraf vom Dr. von Haunerschen Kinderspital der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sie hat zusammen mit ihrem Kollegen Florian Heinen die Arbeit an der Leitlinie koordiniert.
zum Thema
Deutsches Ärzteblatt print
aerzteblatt.de
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte bereits 2010 ein Projekt zur Erstellung einer diagnostischen Leitlinie des fetalen Alkoholsyndroms für Deutschland initiiert. Dieses Syndrom ist das Vollbild der FASD. Die jetzt vorliegende Leitlinie behandelt auch die anderen Entitäten der FASD: das partielle fetale Alkoholsyndrom, die alkoholbedingte entwicklungsneurologische Störung und die alkoholbedingten angeborenen Malformationen.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), betonte das Anliegen der Politik, die Versorgung und Integration der betroffenen Menschen zu verbessern. „FASD ist zu 100 Prozent vermeidbar, wenn während der Schwangerschaft konsequent auf Alkohol verzichtet wird. Solange dieses Ziel nicht erreicht ist, müssen wir alles tun, den Betroffenen optimale Hilfe anzubieten“, sagte sie.
Neben einer Lang- und einer Kurzfassung der Leitlinie ist auch ein sogenannter Pocket-Guide verfügbar, der das wichtigste aus der Leitlinie für die Kitteltasche parat hält. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.