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Frühchen nicht versorgt: Klinik muss Schadensersatz an Mutter zahlen

Donnerstag, 30. Juni 2016

Köln – Nach dem Tod eines Frühchens hat das Kölner Landgericht ein Kranken­haus und den zuständigen Arzt zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Die Mutter eines in der 23. Schwangerschaftswoche geborenen Frühchens hatte ge­klagt, weil ihr Kind nach der Geburt nicht medizinisch behandelt worden war. Eine knappe Stunde später starb das Baby (Az: 25 O 242/10).

Es habe zwar keine generelle Verpflichtung bestanden, das Frühgeborene ärztlich zu versorgen, „aber die Eltern hätten eingehend beraten werden müssen“, teilte ein Gerichts­sprecher heute mit. Nach Überzeugung der Kammer wurden die Eltern über die Überlebenschancen und die langfristigen gesundheitlichen Risiken für das Kind nicht informiert. Einer ebenfalls beklagten Hebamme war nach Ansicht des Gerichts dagegen kein Fehlverhalten vorzuwerfen.

Der Säugling war im Jahr 2007 mit einem Gewicht von nur 460 Gramm und einer Körper­länge von 28 Zentimetern zur Welt gekommen. Die Kölner Klinik berief sich auf eine ärzt­liche Richtlinie, nach der Frühgeborene an der Grenze zur Lebensfähigkeit behandelt werden könnten, aber nicht müssten. Kommt ein Säugling in der 24. Schwanger­schafts­woche zur Welt, ist die Behandlung dagegen Pflicht. © dpa/aerzteblatt.de

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