Ärzteschaft
Debatte um Selbstverwaltungsgesetz geht weiter
Freitag, 1. Juli 2016
Berlin – Die Debatte um das so genannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz geht in die nächste Runde. Hintergrund sind neue, im Vergleich zur ersten Version leicht abgewandelte Eckpunkte für das Reformvorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das sechs-seitige Papier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, enthält an Neuerungen unter anderem, dass für die Wahl des Vorstandsvorsitzendes der Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung – wie etwa GKV-Spitzenverband (GKV-SV) oder Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist.
Gestrichen wurden hingegen Pläne, die Haushalte unter Genehmigungsvorbehalt des BMG zu stellen. Abgeändert worden ist die Passage, in der es darum geht, inwieweit das BMG den Akteuren der Selbstverwaltung Weisungen zur Rechtsauslegung geben darf. Ursprünglich war kein Klagerecht gegen diese geplanten Anweisungen vorgesehen. Das wäre nach den neuen Eckpunkten nun grundsätzlich möglich.
Insgesamt ist das Vorhaben in den Eckpunkten jedoch sehr schwammig formuliert. Wörtlich heißt es: „In bestimmten Fällen, in denen rechtliche Beurteilungsspielräume bestehen, wie insbesondere bei Entscheidungen die die Verwaltung betreffen, wird die Möglichkeit geregelt, über geeignete Wege Konkretisierungen zur Rechtsanwendung und zur Rechtsauslegung zu erlassen.“ Klargestellt wird, dass dies nicht für den Bereich der Versorgungsverträge oder für sonstige Kernaufgaben im Versorgungsgeschehen gelten soll.
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Sowohl die Pläne um den Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt als auch die vorgeschriebene Rechtsauslegung hatten bei Kassen und KBV für Unverständnis gesorgt. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-SV, hatte die Pläne als „nicht akzeptabel“ bezeichnet. KBV-Chef Andreas Gassen hatte moniert: „Dann kriegen wir nur noch gesagt, was zu tun ist“.
Auch mit den kleineren Korrekturen des Ministeriums an den Eckpunkten hat sich an der grundlegenden Kritik der KBV an den Regierungsplänen nichts geändert. Gassen betonte im Hinblick auf die veränderten Eckpunkte, es sei vollkommen in Ordnung, die Kontrollrechte der Mitglieder der Vertreterversammlung zu stärken. Aber es dürfen nicht sein, dass die Selbstverwaltung, die ein prägendes und allen Unkenrufen zum Trotz bewährtes Gestaltungselement des Gesundheitswesens sei, „in vielen Entscheidungen eingeschränkt“ werde.
„Das höhlt nicht nur die Handlungsfähigkeit aus, sondern auch die Akzeptanz bei den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, sagte er. Die Rechtsaufsicht durch das BMG dürfe „nicht zur kleinteiligen Fachaufsicht mutieren. Damit würde die Tür für ein staatlich organisiertes Gesundheitswesen weit aufgestoßen werden.“ © may/aerzteblatt.de

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