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Politik

Versicherte schulden den Krankenkassen Milliarden

Montag, 4. Juli 2016

/dpa

Berlin – Versicherte schulden den gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 4,48 Milliarden Euro. Das geht aus einer aktuellen Aufstellung des GKV-Spitzenverbands hervor, wie die Rhei­ni­sche Post berichtete. Demnach gab es in den vergangenen Jahren einen deut­li­chen Anstieg: 2011 betrugen die Rückstände noch gut eine Milliarde Euro, 2014 waren es bereits 2,77 Milliarden Euro, 2015 dann 3,24 Milliarden Euro.

Die Entwicklung der Beitragsrückstände werde „aufmerksam“ beobachtet, zitierte das Blatt einen Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. „Dabei müssen immer auch die damit verbundenen Kostenfolgen und ihre Auswirkungen für die Solidargemeinschaft der GKV sehr genau bewertet und berücksichtigt werden.“

Unter Berufung auf Angaben der Barmer GEK und des AOK-Bundesverbands hieß es in dem Bericht, dass nicht nur die Schulden der bisherigen Nichtzahler weiter in die Höhe gingen, sondern dass auch die Zahl der Versicherten mit Beitragsschulden insgesamt steige. Die Ursache sieht der GKV-Spitzenverband demnach in der Zahlungsunfähigkeit von Versicherten in Verbindung mit der gesetzlichen Versicherungspflicht.

Daher sehen die Krankenkassen auch die Politik in der Pflicht. „Es gibt keine Lösung für jemanden, der nicht zahlen kann“, sagte eine Verbandssprecherin. Wenn der Staat eine Versicherungspflicht vorgebe, müsse er auch mit Steuergeld jenen helfen, die nicht zahlen könnten.

Bei festangestellten Arbeitnehmern werden die Kassenbeiträge direkt vom Lohn abge­zogen, so dass normalerweise keine Rückstände entstehen können. Abgesichert sind auch Empfänger staatlicher Sozialleistungen. Bei den Schuldnern handelt es sich daher im Regelfall um sogenannte Selbstzahler, zum Beispiel Solo-Selbständige mit geringen Einkünften, die kein Hartz IV beziehen. Dazu kommen Menschen, die ins Ausland ziehen, ohne sich bei der Kasse abzumelden. © afp/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #103205
Patroklos
am Dienstag, 5. Juli 2016, 10:17

Konkret.

Freiwilligkeit bedeutet hier für Selbständige:
freiwilliger Beitritt, aber kein freiwilliger Austritt
Mindestbeitrag unter Berücksichtigung aller möglichen Minderungen:
ca. 335€ pro Monat.
Ein Selbständiger mit einem Jahresumsatz von z.B. 16000€ (also noch nicht umsatzsteuerpflichtig) und einem Gewinn von vielleicht 12000€ vor Steuern muss davon dann 4000€ Beitrag zur Krankenversicherung zahlen. Gut, er wird keine Steuern mehr zahlen müssen, aber es wundert nicht, dass hier Beitragsrückstände in Milliardenhöhe auflaufen. Es gitb sehr viele Selbständige in dieser Einkommenskategorie.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf durch einkommensabhängige Beitragssätze auch für freiwillig versicherte Selbständige.
LNS
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