Ärzteschaft
Baden-Württemberg: Niedergelassene stellen Gesundheitszeugnisse für Beamte aus
Montag, 4. Juli 2016
Stuttgart – In Baden-Württemberg stellen ab sofort nicht mehr die Gesundheitsämter die ärztlichen Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis aus, sondern niedergelassene und andere approbierte Ärzte. Das Land setzt damit eine Regelung aus dem Gesundheitsdienstgesetzes vom Dezember des vergangenen Jahres um.
Hintergrund ist, dass eine Behörde vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis auch die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn prüfen muss. Hierfür müssen die Bewerber ein ärztliches Zeugnis vorlegen, welches bislang die Gesundheitsämter ausgestellt haben.
Im Juni hatte das Land mit der Ärztekammer Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie dem Landkreistag Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung zur entsprechenden ärztlichen Untersuchung und den Eignungszeugnissen ausgehandelt. Das Landesgesundheitsamt hat eine Liste der Ärzte veröffentlicht, die die Untersuchung vornehmen.
„Wenn Sie als niedergelassener oder anderer approbierter Arzt zukünftig die ärztliche Untersuchung und Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis durchführen wollen, müssen Sie dieses an das Landesgesundheitsamt oder das örtlich zuständige Gesundheitsamt melden. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Sie mit Ihren Kontaktdaten in eine entsprechende Namensliste aufgenommen werden, die interessierten Bewerbern über das Internet zugänglich gemacht wird“, informiert das Amt. © hil/aerzteblatt.de

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