Politik
Cannabismedizin für 779 Patienten
Dienstag, 5. Juli 2016
Berlin – Nur in wenigen Fällen dürfen derzeit schwer kranke Patienten auch Cannabisarzneimittel nutzen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8953) auf eine Kleine Anfrage (18/8775) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Demnach verfügten genau 779 Patienten in ganz Deutschland im Juni 2016 über eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
744 Patienten ist es demnach gestattet, Cannabisblüten anzukaufen. 45 dürfen Cannabisextrakte erwerben. 10 Patienten ist es erlaubt, für die Selbsttherapie beide Varianten zu nutzen. Die Apotheken berechnen den Angaben zufolge für die Cannabismedizin 15 bis 20 Euro pro Gramm. Die Kosten für den monatlichen Bedarf an getrockneten Cannabisblüten werden auf 540 Euro im Schnitt geschätzt, bei einem besonders hohen Tagesbedarf eines Patienten auf bis zu 1.800 Euro.
Von Anfang 2011 bis Mitte Juni 2016 haben nach Angaben der Regierung 1.190 Patienten einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis gestellt. In den weitaus meisten Fällen sei die Erlaubnis erteilt worden, hieß es. Derzeit befänden sich noch zahlreiche Anträge in Bearbeitung. Einige Anträge seien auch zurückgenommen worden.
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Zu den häufigsten Krankheitsbildern, die mit Hilfe der Cannabismedizin therapiert werden sollen, gehören Schmerz, darunter schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose (62 Prozent), ADHS (12 Prozent) und das Tourette-Syndrom (4 Prozent).
Die Bundesregierung hatte erst kürzlich einen Gesetzentwurf (18/8965) vorgelegt, der Cannabis als Medizin für schwer kranke Patienten besser zugänglich machen soll. Vorgesehen ist, Betroffene künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgen zu können. Organisieren soll eine beim BfArM angesiedelte Cannabisagentur den Handel. Bisher müssen die Patienten die Kosten der Therapie in der Regel selbst tragen. © hib/EB/aerzteblatt.de

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