Politik
Streit um Reha-Bewilligungen der Krankenkassen
Dienstag, 5. Juli 2016
Mainz – Die Krankenkassen bewilligen nach den Worten des Bremer Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang zu wenige Rehabilitationsmaßnahmen. 2015 habe der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) fast 1,5 Millionen Menschen begutachtet, aber nur 30.902 Fälle hätten eine Reha-Empfehlung erhalten, sagte Rothgang laut Vorabmeldung dem ARD-Magazin Report Mainz. Das seien gerade einmal 2,1 Prozent und damit deutlich zu wenige.
Weiter kritisierte Rothgang die Reha-Bewilligungspraxis der Kassen: Es gebe für sie den Anreiz, Kosten zu sparen und Reha zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit nicht zu genehmigen. „Die Kassen stehen in einem scharfen Wettbewerb im Bereich Krankenversicherung, und wenn sie Kosten produzieren, schlägt sich das im Beitragssatz nieder.“ Reha-Maßnahmen führten nur zu einer Entlastung der Pflegeversicherung, deren Kassen nicht im Wettbewerb zueinander stünden.
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Die Krankenkassen wiesen die Kritik zurück. Die alleinige Betrachtung der Reha-Empfehlungsquote reiche nicht aus, erklärte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund (MDS) dem ARD-Politikmagazin. Ein großer Anteil der begutachteten Versicherten habe im Jahr vor der Pflegebegutachtung bereits eine Reha-Maßnahme erhalten. Auch sei die Zahl der Reha-Leistungen für Pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen stark angestiegen. „So ist allein die Zahl der im Krankenhaus erbrachten geriatrischen frührehabilitativen Leistungen nach der offiziellen DRG-Statistik zwischen 2010 von 186.381 Fällen auf 248.000 Fälle im Jahr 2013 gestiegen“, erklärte der MDS.
Kritik an der Bewilligungspraxis übten auch Gesundheitspolitiker der CDU. „Wir wollen, dass derjenige, der von der Reha profitiert, auch bezahlt, und das ist in dem Fall die Pflegeversicherung“, sagte der Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. Außerdem solle die Rolle der Hausärzte gestärkt werden. Sie sollten die Reha-Maßnahme auslösen können. Der Patient sei dann nicht mehr Bittsteller bei der Kasse. © kna/aerzteblatt.de

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