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Politik

Mobile Rehabilitation: Künftig auch indikations­spezifisch möglich

Dienstag, 5. Juli 2016

/dpa

Berlin – GKV-Spitzenverband und Krankenkassenverbände haben sich auf Eckpunkte und Umsetzungshinweise für eine mobile indikationsspezifische Rehabilitation verstän­digt. Auf die Einigung, die bereits im April erfolgte, hat jetzt die Bundes­arbeitsgemein­schaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) hingewiesen. Im GKV-Versorgungsstärkungs­gesetz war die mobile wohnort­nahe Rehabilitation ausdrücklich verankert worden.

Zukünftig können demnach Patienten aus den Bereichen Orthopädie/muskuloskelettale Erkran­kungen, Onkologie, Neurologie, Kardiologie und Pneumologie zu Hause, wie auch im Pflegeheim und in der Kurzzeitpflege komplex-rehabilitativ behandelt werden. Die Indi­ka­tionskriterien für diesen Patientenkreis und die damit verbundenen konzepti­onellen An­­forderungen sind in dem Eckpunktepapier definiert.

Auf dieser Grundlage können mo­bile, ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen mit den Krankenkassenverbänden in einer Anschubphase bis Ende 2021 eine Ergänzungs­vereinbarung abschließen. Neu­grün­dungen eigenständiger mobiler geriatrischer Rehabilitationsdienste sind ebenso weiterhin möglich.

„Diese Umsetzungshinweise helfen, eine Versorgungslücke zu schließen“, kommentierte die Bundarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation. In der praktischen Arbeit der mobilen geriatrischen Rehabilitationsdienste treffe man immer wieder auf jüngere nicht geria­trische Patienten, die nur in ihrer eigenen häuslichen Umgebung und unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds erfolgreich rehabilitiert werden könnten. „Durch diese neue Ent­wick­­lung erhöhen sich die Rehabilitationschancen dieser Zielgruppe deutlich. Wir wün­schen uns, dass jetzt viele Einrichtungsträger ihre Chance nutzen und Mobile Reha­bili­tation anbieten, indem sie einen ergänzenden oder einen eigenständigen mobilen Dienst aufbauen“, so der Vorsitzende der BAG MoRe Matthias Schmidt-Ohlemann.

Die Eckpunkte für die mobile indikationsspezifische Rehabilitation wurden unter Beteili­gung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der BAG MoRe entwickelt. © may/EB/aerzteblatt.de

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