Politik
Mobile Rehabilitation: Künftig auch indikationsspezifisch möglich
Dienstag, 5. Juli 2016
Berlin – GKV-Spitzenverband und Krankenkassenverbände haben sich auf Eckpunkte und Umsetzungshinweise für eine mobile indikationsspezifische Rehabilitation verständigt. Auf die Einigung, die bereits im April erfolgte, hat jetzt die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) hingewiesen. Im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz war die mobile wohnortnahe Rehabilitation ausdrücklich verankert worden.
Zukünftig können demnach Patienten aus den Bereichen Orthopädie/muskuloskelettale Erkrankungen, Onkologie, Neurologie, Kardiologie und Pneumologie zu Hause, wie auch im Pflegeheim und in der Kurzzeitpflege komplex-rehabilitativ behandelt werden. Die Indikationskriterien für diesen Patientenkreis und die damit verbundenen konzeptionellen Anforderungen sind in dem Eckpunktepapier definiert.
Auf dieser Grundlage können mobile, ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen mit den Krankenkassenverbänden in einer Anschubphase bis Ende 2021 eine Ergänzungsvereinbarung abschließen. Neugründungen eigenständiger mobiler geriatrischer Rehabilitationsdienste sind ebenso weiterhin möglich.
„Diese Umsetzungshinweise helfen, eine Versorgungslücke zu schließen“, kommentierte die Bundarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation. In der praktischen Arbeit der mobilen geriatrischen Rehabilitationsdienste treffe man immer wieder auf jüngere nicht geriatrische Patienten, die nur in ihrer eigenen häuslichen Umgebung und unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds erfolgreich rehabilitiert werden könnten. „Durch diese neue Entwicklung erhöhen sich die Rehabilitationschancen dieser Zielgruppe deutlich. Wir wünschen uns, dass jetzt viele Einrichtungsträger ihre Chance nutzen und Mobile Rehabilitation anbieten, indem sie einen ergänzenden oder einen eigenständigen mobilen Dienst aufbauen“, so der Vorsitzende der BAG MoRe Matthias Schmidt-Ohlemann.
Die Eckpunkte für die mobile indikationsspezifische Rehabilitation wurden unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der BAG MoRe entwickelt. © may/EB/aerzteblatt.de

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