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Ärzteschaft

KBV fordert 1,4 Millionen Euro Ruhegehalt zurück

Dienstag, 5. Juli 2016

Berlin – Der Streit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ehemaligen Leiterin der Rechtsabteilung Ulrike W. vor dem Arbeitsgericht Berlin um unrechtmäßige Ruhegehalts­zahlungen geht weiter. Die KBV will in einer sogenannten Widerklage erreichen, dass die ehemalige KBV-Mitarbeiterin bereits gezahltes Ruhegeld in Höhe von 1,4 Millionen Euro zurückzahlen muss. Diese klagt ihrerseits auf Fort­zahlung des inzwischen eingestellten Ruhegehalts. Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt darüber am 12. Juli, wie es heute mitteilte (Az.: 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15).

Die Kassenärzte fordern laut Gericht Zahlungen aus dem Zeitraum Februar 2008 bis August 2015 zurück und argumentieren mit ungerechtfertigter Bereicherung. Die Ex-Mit­ar­beiterin ist in vorzeitigem Ruhestand. Die Fortzahlung des Gehalts verweigert die KBV wegen eines „besonders groben Verstoßes“ gegen die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Der Prozess steht im Zusammenhang mit Vorwürfen an den ehemaligen KBV-Vorstands­vorsitzenden Andreas Köhler. Es geht dabei um überhöhte Pensions­ansprüche Köhlers, unrechtmäßige Zahlungen an Ulrike W. sowie die geschiedene Ehefrau des ehemaligen KBV-Haupt­geschäftsführers Rainer Hess, die Köhler veranlasst haben soll.

© may/dpa/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #79783
Practicus
am Sonntag, 17. Juli 2016, 00:14

Wohlgemerkt

Gröhe musste auch diese Klage durch ministerielle Weisung und Drohung mit dem Staatskommisar erzwingen - KBV-Spitze und VV-Mehrheit fanden das alles ja völlig in Ordnung!
Avatar #543515
Hans-Peter-Klein
am Samstag, 16. Juli 2016, 20:02

Der Fisch stinkt vom Kopfe her

überhöhte Zahlungen einer Verbandsspitze an leitende nachgeordnete Mitarbeiter habe ich auch als Vorstandsmitglied im Bereich einer Ärztekammer erlebt und dort gegengestimmt.Sie sind ein beliebtes Mittel,sich diese gefügig zu halten,die Kloolegen kassenärzte zahlen diese Summen ja.Noch nicht einmal die Konvergenz der KV _leistungen in ganz Deutschland hat die KBV Spitze mit der Vertreterversammlung zuwege gebracht,auch nicht eine Laborreform die diesen Namen verdient und nicht Millionäre produziert,wobei die das Labor interpretierenden Kollegen sich für diese Appparateleistungen rechtfertigen müssen und gelegentlich eine Computerinformation der Autoanalyzer als Fachärztliche Leistung zum Lesen erhalten,aber keine Fachdiskussion die diese
überhöhten Laborhonorare auch nur annähernd rechtfertigen würden.
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