Ärzteschaft
KBV fordert 1,4 Millionen Euro Ruhegehalt zurück
Dienstag, 5. Juli 2016
Berlin – Der Streit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ehemaligen Leiterin der Rechtsabteilung Ulrike W. vor dem Arbeitsgericht Berlin um unrechtmäßige Ruhegehaltszahlungen geht weiter. Die KBV will in einer sogenannten Widerklage erreichen, dass die ehemalige KBV-Mitarbeiterin bereits gezahltes Ruhegeld in Höhe von 1,4 Millionen Euro zurückzahlen muss. Diese klagt ihrerseits auf Fortzahlung des inzwischen eingestellten Ruhegehalts. Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt darüber am 12. Juli, wie es heute mitteilte (Az.: 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15).
Die Kassenärzte fordern laut Gericht Zahlungen aus dem Zeitraum Februar 2008 bis August 2015 zurück und argumentieren mit ungerechtfertigter Bereicherung. Die Ex-Mitarbeiterin ist in vorzeitigem Ruhestand. Die Fortzahlung des Gehalts verweigert die KBV wegen eines „besonders groben Verstoßes“ gegen die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Der Prozess steht im Zusammenhang mit Vorwürfen an den ehemaligen KBV-Vorstandsvorsitzenden Andreas Köhler. Es geht dabei um überhöhte Pensionsansprüche Köhlers, unrechtmäßige Zahlungen an Ulrike W. sowie die geschiedene Ehefrau des ehemaligen KBV-Hauptgeschäftsführers Rainer Hess, die Köhler veranlasst haben soll.
© may/dpa/aerzteblatt.de

Der Fisch stinkt vom Kopfe her
überhöhten Laborhonorare auch nur annähernd rechtfertigen würden.

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