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Ausland

Polnische Initiative reicht verschärftes Abtreibungsgesetz im Parlament ein

Mittwoch, 6. Juli 2016

Warschau – Polnische Abtreibungsgegner haben heute dem Parlament eine Petition für ein fast vollständiges Abtreibungsverbot vorgelegt. Die Stiftung Recht auf das Leben als Initiatorin der sogenannten Volksinitiative hatte dafür 450.000 Unterschriften gesammelt, 350.000 mehr als nötig. Das Unterhaus muss nun binnen drei Monaten ei­nen Termin für die erste Lesung des Gesetzentwurfs festlegen, sollte es – wie allge­mein erwartet – seiner Prüfung zustimmen.

Der Entwurf will Schwangerschaftsabbrüche nur noch dann erlauben, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist. Auf eine illegale Abtreibung stehen bis zu fünf Jahre Haft – auch für die betroffenen Frauen. Staat und Gemeinden werden zudem verpflichtet, Frauen und Familien finanziell zu unterstützen, die ein behindertes Kind großziehen.

Das derzeitige Gesetz ist bereits sehr restriktiv: Es erlaubt Schwangerschaftsabbrüche nur bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter, nach Vergewaltigung oder Inzest oder wenn der Fötus bleibende Missbildungen aufweist.

Nach Angaben der Fraktionsvorsitzenden der rechtskonservativen Regierungspartei PiS, Beata Mazurek, gilt für die Parlamentsabstimmung kein Fraktionszwang. Die Abgeord­ne­ten sollten nach ihrem Gewissen frei entscheiden können, sagte sie.

Die Polen sind in der Abtreibungsfrage gespalten: Einer Umfrage vom März zufolge be­für­worten 51 Prozent eher eine Liberalisierung der geltenden Abtreibungsregeln, seit Monaten gibt es zudem immer wieder heftige Proteste gegen das Projekt.

In dem 38-Millionen-Einwohner-Staat werden jährlich rund 1.800 legale Schwanger­schafts­abbrüche vorgenommen. Zu illegalen Abtreibungen oder Fällen, in denen Po­linnen für den Eingriff nach Deutschland, Österreich oder in die Slowakei reisen, liegen keine Statistiken vor. Frauenrechtsorganisationen gehen jedoch von 100.000 bis 150.000 solcher Fälle pro Jahr aus. © afp/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #697854
Dr.Bayerl
am Freitag, 8. Juli 2016, 09:26

Verehrter Vorredner, die Verbindung mit Brexit macht Ihre Argumentation wieder kaputt!

Abtreibung ist ein individuelles Problem, Brexit ein kollektives Problem.
Das Grundprinzip der Demokratie erfordert beim letzteren selbstverständlich das Mehrheitsprinzip,
also weniger Zwang!!!
Auch unsere "Regierung" macht bereits vieles GEGEN die Mehrheit der Wähler, die einzige Legitimation Ihrer Entscheidungsbefugnis!
Also lassen Sie bitte die Engländer machen, was die Engländer wollen
und die Polen machen, was die Polen wollen
übrigens in Übereinstimmung mit Hypokrates.
Avatar #691359
Staphylococcus rex
am Donnerstag, 7. Juli 2016, 00:38

Das Grundprinzip der Demokratie

haben diejenigen nicht verstanden, die eine derartige Entscheidung erzwingen wollen. Vereinfachend kann man sagen, die Mehrheit bestimmt, wo es lang geht. Damit die Umsetzung funktioniert, ist aber auch eine Akzeptanz der Mehrheitsentscheidung durch die betroffene Minderheit notwendig.

Gerade bei Fragen mit hohem Konfliktpotential wenn wie hier religiöse Moralvorstellungen als Gesetz für alle gelten sollen, droht bei einer blinden Umsetzung des Mehrheitsprinzips eine tiefe Spaltung der Gesellschaft. Das bedeutet, wenn Demokratie nicht nur ein leeres Wort ist, sollten Minderheiten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden (Schlagwort Runder Tisch) oder wenn grundlegende Entscheidungen zu treffen sind, die Minderheiten irreversibel substantiell benachteiligen, dann sollte vorher die Messlatte für die Gültigkeit einer solchen Entscheidung festgelegt werden.

Aus meiner Sicht sollte z.B. bei einer Verschärfung des Abtreibungsrechts nicht nur die einfache Mehrheit notwendig sein, sondern eine qualifizierte Mehrheit, z.B. eine 2/3-Mehrheit. Eine ähnliche Situation haben wir beim Brexit. Angesichts der weitreichenden Folgen eines Brexits hätte man auch hier VORHER eine qualifizierte 2/3-Mehrheit einfordern müssen, denn Demokratie ist beides, Entscheidung durch die Mehrheit, aber auch Wahrung der Rechte der Minderheit. Und nur bei einem doppeltem Votum, der Entscheidung durch die Mehrheit und der Duldung durch die Minderheit, ist eine Entscheidung wirklich legitimiert.

Die Politikverdrossenheit in vielen europäischen Ländern wird derzeit von Populisten missbraucht, die Spaltung der Gesellschaft ist dabei Mittel zum Zweck, je unversöhnlicher sich die Lager gegenüber stehen, desto mehr Kontrolle hat man über die eigene Anhängerschaft. Um Populisten das Handwerk zu legen, muß man ihnen die Spaltung der Gesellschaft erschweren. Selbst unsere Verfassung verlangt für Änderungen eine qualifizierte 2/3-Mehrheit bzw. eine Änderung der Artikel 1 und 20 wird von Vornherein ausgeschlossen. Aus meiner Sicht wäre es Aufgabe des Verfassungsgerichts auf Anfrage festzulegen, welche Messlatte für eine Entscheidung notwendig ist. Nicht umsonst "kümmerte" sich die aktuelle Regierung in Polen zuerst um das Verfassungsgericht. Und wer die Macht hat, eine "Medienreform" wie in Polen durchzuführen, für den dürfte auch die Aufhebung des Fraktionszwangs kein wirkliches Problem darstellen.
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