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Ärzteschaft

Medikationsplan: Ärzte und Apotheker fordern Korrekturen

Mittwoch, 6. Juli 2016

dpa

Berlin – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat kritisiert, dass künftig alle Patienten einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben, die drei oder mehr Arzneimittel einnehmen. So ist es im E-Health-Gesetz vorgesehen, das im Oktober in Kraft tritt. Durch diese Regelung werde die Gruppe anspruchs­be­rechtigter Patienten sehr groß, sagte Andreas Gassen auf der Veranstaltung „KBV kontrovers“ heute in Berlin. Die KBV habe stattdessen vorgeschlagen, dass nur die Patienten einen Anspruch erhalten sollten, die fünf oder mehr Arzneimittel einnehmen.

Gemäß E-Health-Gesetz erstellt der Arzt gemeinsam mit dem Patienten den Medika­tions­plan. Dafür ist eine Vergütung vorgesehen, deren Höhe die KBV derzeit mit den Kran­ken­kassen verhandelt. Auf Wunsch des Patienten kann der Plan darüber hinaus durch den Apotheker ergänzt werden. Gassen befürwortet diese Arbeitsteilung. „Der Arzt ist die Instanz, die abwägen muss, welche Arzneimittel verordnet werden. Das ist seine urärzt­liche Aufgabe. Die Verordnungsverwaltung muss also beim Arzt liegen“, sagte er.

Apotheker: „Wir erkennen die Therapiehoheit des Arztes an“
„Wir erkennen vollständig die Therapiehoheit des Arztes an“, betonte der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt. „Wir sind weder bereit noch in der Lage, in diesem urärztlichen Gebiet Beiträge zu leisten.“

Die Spezialkompetenz der Apotheker sei es allerdings, Arzneimittelrisiken zu erkennen und die Selbstmedikation miteinzubeziehen. Auch beim Thema Compliance könnten Apotheker einen Beitrag leisten. Schmidt bedauerte, dass diese Kompetenzen im E-Health-Gesetz nicht berücksichtigt worden seien. Zudem kritisierte er, dass die Apo­theker für ihre Leistungen bei der Erstellung des Medikationsplans kein Geld erhalten.

„Ich kann den Groll der Apotheker verstehen“, sagte Gassen. „Wenn man will, dass der Medikationsplan funktioniert, dann muss man ihn mit einer Honorierung unterlegen. Es kann nicht sein, dass das alles aufs Haus geht. Schließlich ist es eine klare Mehr­leistung, die die Apotheker da erbringen.“ Er zeigte sich zuversichtlich, dass bei den Verhand­lun­gen mit den Krankenkassen über die ärztliche Vergütung eine Lösung gefunden werde.

Patienten dürfen einzelne Medikamente nicht ausschließen
„Ich kann die Krankenkassen schon verstehen. Weil der Medikationsplan so groß auf­gezogen wurde, haben sie Angst vor dem Mengenrisiko“, erklärte Gassen in diesem Zusammenhang. „Wenn wirklich alle Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel nehmen, einen Medikationsplan erhalten, dann wird es für die Kassen teuer.“ Als Alternative könne der Gesetzgeber aber auch sagen: „Uns ist der Medikationsplan so wichtig, dafür nehmen wir auch Beitragserhöhungen in Kauf.“

Schmidt meinte, es sei „natürlich gut, wenn die Patienten entscheiden können, ob sie mit einem Medikationsplan arbeiten wollen oder nicht“. Wenn sie sich aber dafür entschie­den, dann müssten die Patienten auch mitarbeiten und dürften keine einzelnen Medika­mente aus der Liste ausschließen. „Dann müsste man die Patienten dazu verpflichten, alle Medikamente in den Plan aufnehmen zu lassen“, meinte Schmidt.

Im E-Health-Gesetz ist vorgesehen, dass die Patienten ihren Medikationsplan zunächst in Papierform erhalten sollen, da die Telematikinfrastruktur noch nicht einsatzbereit ist, auf der ein elektronischer Medikationsplan gespeichert werden könnte. Wie der Umgang mit den papiernen Medikationsplänen in der Praxis aussehen könnte, umschrieb Schmidt: „Wenn ein neues Arzneimittel verordnet wird oder wenn der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel durch ein günstigeres ersetzen muss, wird das per Hand in dem Medika­tionsplan vermerkt. Es kann auch ein neuer Zettel angehängt werden.“ Wie es im Ein­zelfall gemacht werde, könne jeder Apotheker selbst entscheiden. © fos/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #115425
Herz1952
am Mittwoch, 27. Juli 2016, 16:06

Lasst doch mal einen Patienten "reden"

Also, grundsätzlich finde ich den Vorschlag von Herrn Dr. Schätzle nicht schlecht. Es wäre "nur" ein ordentliches Softwareprogramm bei den Apotheken erforderlich.

Es geht allerdings auch zuhause über den PC und zusätzlich mit "Hardcopi" auf "P" - wie Papier. Natürlich ist dies wohl für die meisten Patienten nicht praktikabel.

Aber viel "verwirrender" finde ich noch, dass durch die Unterschiedlichen Herstellerfirmen - und auch jede Krankenkasse hat verschiedene Rabattverträge - verschieden farbige Verpackungen mit großen Firmenlogos mit relativ kleinen Medikamentennamen im Handel (Apotheken) sind. Noch dazu, wenn es verschiedene Hersteller sind, auch verschiedene Bezeichnungen für das gleiche Medikament.

Damit noch nicht genug. Verschieden Medikamente mit zum Teil sehr unterschiedlicher Wirkung sehen auch noch in Größe und Farbe fast gleich aus und sind beim Einsortieren manchmal nur mit der "Lupe" oder mit "Adlerauge" nicht leicht zu unterscheiden. Oder auch beim Schlucken kann die Frage entstehen, welches Medikament ist mir den gerade runtergefallen oder auch nur in der Hand hängengeblieben. Ich habe auch schon Medikamente neu verschreiben lassen und einen, wenn möglich, anderen Hersteller genommen, weil dir Tabletten so klein waren und kaum zu teilen waren, weder mit den Fingern - die waren nach 2 Versuchen taub - noch mit einem "guten" Tablettenteiler, diesem sind sie auch immer "weggerutscht" und es gab dann nicht die Hälfte, sondern eher zwei Drittel und ein Drittel.

Aber ein guter Medikamentenplan ist auch deshalb wichtig, dass man ihn bei einem Notfall entweder selbst oder durch einen Angehörigen gleich "bei der Hand" hat.
Avatar #648603
normalerdoktor
am Dienstag, 26. Juli 2016, 16:58

Besser wissen? Besser machen!

Herr Kollege Schätzler, Sie hat keiner gefragt? Ist doch auch nicht nötig. Schließlich nehmen Sie ja auch ungefragt jederzeit und überall ausführlich Stellung. Allein hier im DÄ online offenbar mehr als 1700 mal in den vergangenen 6 Jahren.

Aber wenn Sie alles so viel besser wissen und uns die Welt erklären: Wie wäre es mit einem echten konstruktiven Vorschlag, der die Sitution wirklich verbessert? Denn dass wir alle unseren Patienten Listen mitgeben ist gut und sicher auch richtig. Tue ich auch und halte ich für selbstverständlich. Was aber aus diesen Listen wird, wenn es denn mehrere sind, können Sie und ich und alle anderen in der Praxis sehen. Ein großes Durcheinander mit erheblichem Risikopotential!

Also, wo sind Ihre Vorschläge jenseits der Darstellung Ihrer humanistisch-altsprachlichen Gymnasialbildung, der sinnlosen Inhaltsanalyse eines Beispiels(!) und schließlich der Forderung, dass man doch zukünftig (wieder) das Muster 16 nutzen solle, um den Patienten über die Einnahme seiner Medikamente ins Bild zu setzen?

Wenn Sie ernst gemeinte haben: Bitte sehr. Immer her damit!
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Donnerstag, 7. Juli 2016, 15:27

Medikations-Destabilisations-Management (MDM)

Bis heute habe ich seit meiner Praxisgründung 1992 Medikamentenpläne in Gebrauch, elektronisch gespeichert und ausgedruckt seit 1995 bis zum heutigen Praxistag.

Als persönlicher Hinweis für versorgungsferne und medizinbildungsfremde Politiker, Medien, Krankenkassen und Öffentlichkeit: Kein persönlich an den Patienten gerichtetes Rezept (Rp. ist die lateinische Abkürzung für recipe =„nimm“) verlässt meine Praxis ohne die Signatur als Medikamenten-Einnahmevorschrift. Das ist der letzte Teil der Rezeptformulierung, die mit lat. signa („bezeichne“) aus M.D.S. (lat. misce, da, signa "mische, gib und bezeichne“, bzw. nur mit S. abgekürzt wird. Er nennt die Anzahl und Dauer der Anwendung des Arzneimittels und gegebenenfalls Anwendungshinweise.

Und immer noch wird den Patienten/-innen genau dieses GKV-Rezept der Vertragsärzte nach Muster 16 mit essenziellen Informationen für ihre Behandlung in den Apotheken, selbst im Zeitalter von online-Übertragung an EDV-Apotheken-Rechenzentren, einfach weggenommen. D a s, und nichts anderes, ist die eigentliche Ursache für die Notwendigkeit von Medikamentenplänen! Der Patient verlässt nach mehreren Arztbesuchen die Apotheke mit mehreren Pillenschachteln und rätselt zu Hause, wer aus verschiedene Fachrichtungen ihm das alles wohl verschrieben hat?

Das scheint Funktionären der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer (BÄK) und des Deutschen ApothekerVerbandes immer noch vollkommen unbekannt zu sein, wenn über eine bundesweite Neu-Einführung mit Pseudo-Innovation eines Medikationsplans reflektiert werden soll. Rezepte nach Muster 16 gehören einfach wieder in die Hände der Patienten z u r ü c k und n i c h t allein in die Fänge der Abrechnungs-Bürokratie!

Aber ausschließlich wir Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte sollen mal wieder selbst an Allem schuld sein, wenn unsere Patienten sich nicht mehr erinnern können oder wollen, von welchem Arzt sie wie und wann welche Medikamente einnehmen sollten: Die Apotheke hat es zwar (hoffentlich!) auf der Umverpackung vermerkt, aber diese landete ja schon vor Wochen im Altpapier-Container…

Der in Thüringen als Pilotprojekt bereits realisierte ARMIN-Medikationsplan wird dort als Muster mit 7 verschiedenen reinen Wirkstoffverordnungen kommuniziert und abgebildet: Mit einem hoffnungslos unterdosierten Antibiotikum Clarithromycin 250 mg (hoffentlich nicht bei einer Virusinfektion) und einem niemals doppelblind bzw. im "head-to-head" Vergleich geprüften Gelomyrtol mit 3x2 Dosierung. Das verwirrt unsere Patienten nur!
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/rezepte/article/910704/medikationsplan-patient-redet.html

Sieben reine Wirkstoffverordnungen pro Quartal, morbiditäts- und leitliniengerecht bzw. evidenzbasiert für unsere GKV-Patienten verordnet, bedeuten je nach Marktlage bis zu a c h t u n d z w a n z i g verschiedene Generika-Verpackungen, -Logos, -Tabletten-Formen und -Farben, -Herstellernamen oder Reimporte aus EU-Ländern in einem e i n z i g e n Behandlungsjahr. Je nach geheimen Rabattverträgen kommen auch noch wechselnde Original-Präparate-Namen hinzu.

Damit muss der bundeweit geplante ARMIN-Medikationsplan bis zu 28-mal im Jahr um- und neu geschrieben werden, weil jedes Mal ein anderer, geheimer Rabattvertrag greift bzw. die Hersteller gar nicht immer liefern können!

Auf der beratungs- und versorgungs-fernen pharmazeutischen Suche nach tagesaktuellen Medikamenten-Höchstrabatten ist dies nichts weiter als ein "Medikations-Destabilisations-Management" (MDM) mit erhöhten Arzneimittelrisiken durch Verringerung von Compliance und Adhärenz bei unseren Patientinnen und Patienten.

Die "Versorgungs-Experten" von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Bundesärztekammer (BÄK) und Deutschem Apothekerverband (DAV) haben darüber mit den versorgungsnäheren Patienten und Ärzten gar nicht erst wirklich gesprochen!
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/rezepte/article/910475/medikationsplan-aerzte-apotheker-einigen.html

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
Avatar #642676
vaudee
am Mittwoch, 6. Juli 2016, 22:12

MediPlan

Es ist schon seltsam und peinlich, dass es dazu ein Gesetz geben muss. Jede Verschreibung eines Dauermedikaments sollte spätestens ab dem zweiten Medikament als Standard zum Ausdruck eines Medikamentenplans führen. Ich bin sehr irritiert, dass ich scheinbar der einzige bin, das dass seit Beginn meiner Niederlassung vor jetzt 14 Jahren macht. Sorry, für mich unverständlich.
Avatar #642676
vaudee
am Mittwoch, 6. Juli 2016, 22:12

MediPlan

Es ist schon seltsam und peinlich, dass es dazu ein Gesetz geben muss. Jede Verschreibung eines Dauermedikaments sollte spätestens ab dem zweiten Medikament als Standard zum Ausdruck eines Medikamentenplans führen. Ich bin sehr irritiert, dass ich scheinbar der einzige bin, das dass seit Beginn meiner Niederlassung vor jetzt 14 Jahren macht. Sorry, für mich unverständlich.
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