Ärzteschaft
Kammern befürchten Gesundheitsgefährdung wegen Verwaltungsreform
Donnerstag, 7. Juli 2016
Potsdam/Cottbus – Vor einer „massiven Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung“ warnen die Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerkammer in Brandenburg. Hintergrund sind bislang unbestätigte Pläne der Landesregierung, im Zuge einer Verwaltungsreform 2019 die Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten kommunal statt wie bislang landesweit zu regeln.
Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes hat die Landesärztekammer Brandenburg aus internen Quellen der Landesverwaltung von den Plänen erfahren. „Diese Änderung wäre wohl nicht nur rechtlich fragwürdig und teuer, sondern vor allem auch gefährlich“, warnen die drei Kammern. Die für die Überwachung von Arzneimitteln und von Medizinprodukten bislang zuständigen Landesbehörden gewährleisteten laut Kammern unter anderem den Schutz vor Arzneimittelfälschungen.
Kommunen können Überwachung nicht leisten
„Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere für Patienten, auszuschließen, ist in diesen Bereichen eine besonders qualifizierte Überwachung notwendig“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der drei Kammern. Eine wirkungsvolle Abwehr der Gefahren sei nur zentral auf Landesebene möglich. Eine Zersplitterung der Aufgaben auf mehrere Gebietskörperschaften könnte nach Auffassung der Kammern die Überwachung nicht gewährleisten – auch, weil das für diese Aufgaben benötigte, hoch spezialisierte Überwachungspersonal auf kommunaler Ebene „nicht annähernd“ bereitstehe.
„Bereits jetzt ist es für die bestehende zentrale Landesbehörde nicht einfach, entsprechendes Personal zu bekommen. Künftig müssten aber sogar mehrere kommunale Behörden (parallel) eingerichtet werden, von den zusätzlichen Kosten ganz zu schweigen“, schreiben die drei Kammern. „Die Überwachungsaufgaben in Bezug auf Arzneimittel, Apotheken und Medizinprodukte müssen daher dringend Sache der Landesebene bleiben“, lautet daher ihr Appell an die Landesregierung.
© hil/aerzteblatt.de

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