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Politik

Grünes Licht für Transplantations­register

Freitag, 8. Juli 2016

/dpa

Berlin – Alle Informationen über Organtransplantationen in Deutschland werden künftig zen­tral gesammelt. Der Bundestag gab gestern Abend grünes Licht für die Einrichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters. Erstmals werden damit die Daten von Or­gan­spendern und -empfängern zentral gebündelt und miteinander verknüpft – von der Or­ganentnahme bis zur Nachbetreuung nach einer Transplantation.

Damit soll eine Datenbasis geschaffen werden, um die Versorgung zu ver­bessern und die Transparenz zu erhöhen. Langfristig soll das Register auch dazu bei­tragen, die Kri­terien für die Wartelisten und die Verteilung von Spenderorganen weiter­zuentwickeln. Allerdings sollen die Daten der Empfänger und der lebenden Spender nur mit deren ausdrücklichen Einwilligung gespeichert werden. Experten – unter anderem die Bun­des­ärztekammer (BÄK) – hatten beklagt, dass dadurch Lücken in den ohnehin kleinen Da­ten­sätzen auftauchen könnten und für die Weiterentwicklung der Organspen­denpraxis nutzlos wären.

Kurzfristig geändert wurde das Gesetz in Bezug auf bereits vorhandene Datensätze. Zu­nächst sollten diese nicht in das Register einfließen. Nun sollen transplanta­tionsme­dizi­nische Daten, die seit dem 1. Januar 2006 erhoben worden sind, auch an das Re­gister übermittelt werden. Fachleute, darunter die BÄK, hatten gefordert, bestehende Altdaten einzubeziehen.

Das jetzt verabschiedete Gesetz liefert allerdings nur die rechtliche Grundlage für das Transplantationsregister. Der eigentliche Aufbau der Datenbank liegt in den Händen der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte in einer Mitteilung, das Ge­setz sei „ein weiterer Schritt, das Vertrauen in die Organspende zu stärken“. Kritik kommt vom Sozialverband Deutschlands (SoVD). Präsident Adolf Bauer forderte eine ver­pflich­ten­de Kostenbeteiligung der privaten Krankenversicherungs­wirt­schaft, die von den Qua­litätsverbesserungen profitiere. „Und deshalb muss sie am Betrieb und an der Finanzie­rung der Transplantationsregisterstelle verpflichtend einbezogen werden“, sagte er.

Derzeit warten mehr als 10.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, wobei die gespendeten Organe bei Weitem nicht ausreichen, um allen Patienten zu helfen. Skandale mit manipulierten Wartelisten an einigen deutschen Kliniken hatten zuletzt zu einem Vertrauensverlust geführt. Die Neuregelung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und soll im Herbst in Kraft treten.

© may/dpa/afp/aerzteblatt.de

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