Politik
Grünes Licht für Transplantationsregister
Freitag, 8. Juli 2016
Berlin – Alle Informationen über Organtransplantationen in Deutschland werden künftig zentral gesammelt. Der Bundestag gab gestern Abend grünes Licht für die Einrichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters. Erstmals werden damit die Daten von Organspendern und -empfängern zentral gebündelt und miteinander verknüpft – von der Organentnahme bis zur Nachbetreuung nach einer Transplantation.
Damit soll eine Datenbasis geschaffen werden, um die Versorgung zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Langfristig soll das Register auch dazu beitragen, die Kriterien für die Wartelisten und die Verteilung von Spenderorganen weiterzuentwickeln. Allerdings sollen die Daten der Empfänger und der lebenden Spender nur mit deren ausdrücklichen Einwilligung gespeichert werden. Experten – unter anderem die Bundesärztekammer (BÄK) – hatten beklagt, dass dadurch Lücken in den ohnehin kleinen Datensätzen auftauchen könnten und für die Weiterentwicklung der Organspendenpraxis nutzlos wären.
Kurzfristig geändert wurde das Gesetz in Bezug auf bereits vorhandene Datensätze. Zunächst sollten diese nicht in das Register einfließen. Nun sollen transplantationsmedizinische Daten, die seit dem 1. Januar 2006 erhoben worden sind, auch an das Register übermittelt werden. Fachleute, darunter die BÄK, hatten gefordert, bestehende Altdaten einzubeziehen.
Das jetzt verabschiedete Gesetz liefert allerdings nur die rechtliche Grundlage für das Transplantationsregister. Der eigentliche Aufbau der Datenbank liegt in den Händen der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte in einer Mitteilung, das Gesetz sei „ein weiterer Schritt, das Vertrauen in die Organspende zu stärken“. Kritik kommt vom Sozialverband Deutschlands (SoVD). Präsident Adolf Bauer forderte eine verpflichtende Kostenbeteiligung der privaten Krankenversicherungswirtschaft, die von den Qualitätsverbesserungen profitiere. „Und deshalb muss sie am Betrieb und an der Finanzierung der Transplantationsregisterstelle verpflichtend einbezogen werden“, sagte er.
Derzeit warten mehr als 10.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, wobei die gespendeten Organe bei Weitem nicht ausreichen, um allen Patienten zu helfen. Skandale mit manipulierten Wartelisten an einigen deutschen Kliniken hatten zuletzt zu einem Vertrauensverlust geführt. Die Neuregelung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und soll im Herbst in Kraft treten.
© may/dpa/afp/aerzteblatt.de

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