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Politik

Bundesrat fordert Finanzhilfen für Unikliniken

Freitag, 8. Juli 2016

/dpa

Berlin – Universitätskliniken und andere Krankenhäuser der Maximalversorgung sind in Deutschland deutlich unterfinanziert. Dieser Ansicht sind die Bundesländer, die in der Länderkammer eine Entschließung der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein für eine besser Finanzie­rung der Einrichtungen ver­ab­schiedet haben. Ohne Eingreifen der Bundesregierung sei eine Verbesserung der angespannten wirtschaftlichen Lage zeitnah nicht absehbar, hieß es.

Der Bundesrat fordert die Regierung auf, kurzfristig dafür zu sorgen, dass Universitäts­klini­ken zusätzliche Mittel erhalten. Die Länderkammer verwies als Gründe für eine chro­nische Unterfinanzierung der Häuser auf hohe Vorhaltekosten für Maximalversorger so­wie sogenannte Extremkostenfälle. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Auf­wen­dungen durch die den Kranken­häu­sern zugewiesenen Budgets nicht abgedeckt werden.

Im Bereich der Hochschulambulanzen und der allgemeinen stationären Krankenhaus­leistungen gehe es in erster Linie darum, den akuten Finanzierungsbedarf zu decken, bis die neuen Regelungen des Krankenhausstrukturgesetzes und des GKV-Versor­gungs­stärkungsgesetzes umgesetzt seien. Im stationären Bereich bestehe zudem die Gefahr einer Verschlechterung der finanziellen Lage der Hochschulkliniken, heißt es zur Begründung.

Unterstützung vom VUD
„Der Beschluss des Antrags im Bundesrat kommt für die Hochschulmedizin zum richtigen Zeitpunkt“, sagte Michael D. Albrecht, Vorsitzender des Verbandes der Universitäts­kli­nika Deutschlands (VUD). „Die Umsetzung der Krankenhausreformen läuft schleppend und wird absehbar nicht die erhofften Verbesserungen bringen – höchste Zeit, die Dis­kussion über Nachbesserungen zu eröffnen“, so Albrecht.

Ein Beispiel ist aus Sicht des VUD die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgese­hene Öffnung der Hochschulambulanzen für neue Patientengruppen und die damit in Aussicht gestellte finanzielle Verbesserung um 265 Millionen Euro. Die Umsetzung steht derzeit vor dem Scheitern, da die Selbstverwaltungspartner sich nicht einigen können. „Die Kran­kenkassen wollen die Hochschulambulanzen in weiten Teilen den Regeln der nie­derge­lassenen Ärzte unterwerfen. Das wäre eine erhebliche Verschlechterung ge­gen­über der Situation heute und passt in keiner Weise zu den besonderen Ver­sor­gungs­an­ge­boten der Hochschulambulanzen“, hieß es vom VUD.

„Es zeigt sich immer klarer, dass die jüngsten Finanzierungsreformen nicht so umge­setzt werden, wie man das aufgrund der politischen Diskussionen zur Krankenhaus­reform hoffen durfte“, kommentierte Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentags (MFT). Zu klären sei, ob die aktuellen Entwicklungen in der Selbst­verwaltung wirklich politisch gewollt seien. „Wenn das – wovon wir ausgehen – nicht der Fall ist, dann muss nun schnell gegengesteuert werden“.

Die Entschließung des Bundesrats wird nun der Bundesregierung zugeleitet. © may/EB/aerzteblatt.de

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