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Urteil gegen Berliner „Körperwelten“-Mu­seum ist rechtskräftig

Freitag, 8. Juli 2016

/dpa

Berlin – Der Berliner Bezirk Mitte hat den langwierigen Rechtsstreit gegen das „Körper­wel­ten“-Museum von Gunther von Hagens gewonnen und will die Dauerausstellung unter dem Fernsehturm schnellstmöglich schließen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe eine Beschwerde der Museumsbetreiber gegen die Nichtzulassung einer Revision zurückgewiesen (BVerwG 1 B 39.16), teilte das Bezirksamt Berlin-Mitte heute mit. Damit sei das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zugunsten des beklagten Bezirks rechtskräftig.

Das OVG hatte im Dezember 2015 das erstinstanzliche Urteil gegen den Bezirk kassiert, das noch dem Museumsbetreiber „Arts and Sciences Berlin GmbH“ Recht gab. So bestä­tigte das OVG die Auffassung des Bezirks, wonach die Ausstellung von Leichen und Leichenteilen nach dem Bestattungsgesetz einer Genehmigung bedarf.

Demnach können sich die Betreiber der Einrichtung namens Menschen Museum nicht auf Ausnahmen für wissenschaftliche Präparate berufen, weil es sich bei dem privaten Museum nicht um ein anatomisches Institut handle. Ferner seien weder die Herkunft der Präparate noch die Einwilligungserklärungen der Spender lückenlos nachweisbar.

Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD), der die Schau als „voyeuristische Kommerzialisierung des Todes“ ablehnt, kündigte heute „die alsbaldige Schließung der Ausstellung“ an. „Wir haben uns natürlich ein anderes Ergebnis gewünscht, werden nun aber sehr wahrscheinlich mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts leben müssen“, erklärte dagegen Angelina Whalley, die Museumskuratorin und Ehefrau von Hagens'.

Whalley kündigte an, weitermachen und dafür das Museumskonzept an die OVG-Vorga­ben anpassen zu wollen. So solle das Gesundheitsamt des Bezirks künftig die Herkunft der Plastinate und die wirksame Zustimmung der Spender nachvollziehen können. Den Betreibern zufolge ist das im Februar 2015 am Fuß des Fernsehturms eröffnete Museum mit bislang mehr als 250.000 Besuchern ein großer Erfolg. © afp/aerzteblatt.de

LNS

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