Vermischtes
Grenzwerte für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz neu definiert
Freitag, 8. Juli 2016
Bonn – Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine neue sogenannte MAK- und BAT-Werte-Liste erstellt. Die Liste liefert die Grundlage für die entsprechende Gesetzgebung zum Arbeitsschutz, denn sie enthält die „Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen“ (MAK-Werte) von Stoffen, bis zu denen nach wissenschaftlichem Kenntnisstand die Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Gegenüber dem Vorjahr haben die Experten 86 Änderungen und Neuaufnahmen eingearbeitet.
Eine besonders hohe Zahl von Neuerungen und Überprüfungen nahm die Kommission in diesem Jahr bei den MAK-Werten vor. In der aktuellen Liste legte sie für 15 Stoffe den Wert neu fest, bei acht Stoffen änderte sie den Wert einschließlich der Kurzzeitwertkategorie und des Überschreitungsfaktors und bestätigte den Wert für drei Stoffe nach eingehender Prüfung der neueren Literatur. Neu ist auch die Einstufung von Bariumsulfat, Furan und Nitrobenzol in die Kanzerogenitäts-Kategorie 4. Die Einhaltung der Grenzwerte in dieser Kategorie soll vor der Entstehung eines Tumors schützen.
Die Liste enthält Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die Haut aufgenommen werden. Sie weist außerdem die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem beschreibt sie die Biologischen Leit-Werte (BLW) sowie die Arbeitsstoff-Referenz-Werte (BAR).
Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent darlegen. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2016 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden. © hil/aerzteblatt.de

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