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Politik

Psychische Notsituationen: Huml hält an Krisendiensten fest

Montag, 11. Juli 2016

Bad Staffelstein –  Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hat ihr Ziel be­kräf­tigt, im ganzen Freistaat Krisendienste für Menschen in psychischen Notsituationen zu schaffen. Das betonte sie anlässlich der Vollversammlung des Bayerischen Be­zirketags im oberfränkischen Kloster Banz.

„Ich möchte, dass Zwangsunterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen so weit wie möglich vermieden werden können“, sagte die Ministerin. Deshalb sollten die ambulanten Versorgungsstrukturen flächendeckend ausgebaut werden. Denkbar seien dafür auch mo­bile Kriseninterventionsteams, die vor Ort zu Hilfe eilten.

Die Ministerin verwies darauf, dass entsprechende Regelungen im geplanten neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) stehen sollen. Am vergangenen Dienstag hatten Vertreter der betroffenen Ministerien im Ausschuss für Gesundheit und Pflege über die Vorschläge für das Gesetzesvorhaben berichtet. In den bisherigen Diskussi­ons­prozess waren bereits die gesundheits- und sozialpolitischen Sprecher der Land­tags­frak­tionen eingebunden.

Derzeit gibt es solche Krisendienste bereits in München, in Mittelfranken sowie in Re­gens­burg und Würzburg. Huml betonte, psychische Krisen seien „existentielle Notfälle“. Wichtig sei, dass sich das Angebot an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort und den regionalen Besonderheiten orientiere. Sie sei „sehr dankbar“, dass sich der Bezirketag bereits jetzt weitblickend in die Diskussion einbringe.

Die Sicherstellung der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung ist in erster Linie Aufgabe der Bayerischen Bezirke und der Kassen­ärztlichen Vereinigung Bayerns. Unterstützung kommt von der Staatsregierung. Das Baye­rische Ge­sundheitsministerium hat bereits 2010 einen Expertenkreis Psychiatrie etab­liert, in dem alle relevanten Akteure der psychiatrischen Versorgung vertreten sind, einschließ­lich der Selbsthilfe. Dieser Expertenkreis war für die Abstimmung des neuen Gesetzes zu einem Runden Tisch erweitert worden. © EB/aerzteblatt.de

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