Ärzteschaft
Clever: Psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen auf die Zukunft ausrichten
Montag, 11. Juli 2016
Berlin – Obwohl die Zahl der nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge stark gesunken ist, werde vor allem die psychosoziale Integration dieser Menschen die Ärzteschaft weiterhin beschäftigen. Das hat Ulrich Clever, Vorstandsbeauftragter der Bundesärztekammer (BÄK) für die ärztliche Psychotherapie, anlässlich des Symposiums „Psychische Gesundheit und gelingende Integration – Wie schaffen wir das?“ am Samstag in Berlin erklärt. „Wir gehen davon aus, dass wir weiterhin in großer Zahl Menschen mit Traumafolgestörungen aufgrund von Folter, Krieg und Vertreibung behandeln werden. Die Versorgung muss deshalb auf die Zukunft ausgerichtet sein.“
Wie viele Menschen das sein werden, könne zurzeit niemand genau sagen. Ältere Untersuchungen gingen davon aus, dass 40 Prozent der Flüchtlinge unter psychischen Erkrankungen litten. „Diese Zahl ist wohl nicht falsch“, so Clever. Die genaue Zahl herauszufinden, müsse jedoch zügig Gegenstand der Forschung werden, forderte er. Für die meisten Flüchtlinge stünde indes nicht eine Psychotherapie im Vordergrund ihrer Wünsche, sondern die Anerkennung als Asylbewerber und die damit einhergehende Sicherheit.
Obwohl die Erstaufnahmeeinrichtungen zum Teil halb leer stünden, dürfe dies nicht dazu verführen, die bereits genehmigten Gelder für andere Zwecke zu nutzen, erklärte Clever weiter. Die aufgebauten Strukturen sollten bestehen bleiben. Das Geld werde weiterhin für die Versorgung der Flüchtlinge gebraucht, damit die Integration gelingen könne.
Großes ehrenamtliches Engagement
Weil die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, die bundesweit in größeren Städten Strukturen für traumatisierte Flüchtlinge zur Verfügung stellen, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen seien, sei das große Engagement vieler ehrenamtlich tätiger Ärzte und Psychotherapeuten sehr wichtig gewesen, betonte Clever.
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„Das spezielle Wissen hierzu, insbesondere zu Fragen, die sich aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ergaben, haben sich die meisten mittels Fortbildungen angeeignet“, lobte Clever, der auch Präsident der Ärztekammer Baden-Württemberg ist. Die Ärztekammern bundesweit hätten dabei, zusammen mit dem Fachwissen der psychosozialen Zentren, eine entscheidende Rolle gespielt.
Modellprojekt: Umsetzung gelingt nicht
Sehr bedauerlich findet der Vorstandsbeauftragte, dass das Modellprojekt zur psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen, das die Bundesärztekammer Ende vergangenen Jahres zusammen mit der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet hat, aktuell hin und her geschoben wird. „Es ist ein Trauerspiel: Der Bund sagt, die Umsetzung sei eine föderale Aufgabe, die Länder wiederum fühlen sich überlastet“, sagte Clever. Das Modellprojekt sieht unter anderem den Aufbau eines bundesweiten Pools besonders qualifizierter Sprachmittler vor sowie den Aufbau von jeweils einer Koordinierungsstelle pro Bundesland für die psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen.
Darüber hinaus bereitet Clever die fehlende Kostenübernahme von Sprachmittler-Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach den ersten 15 Monaten Aufenthalt Sorge. Bis zu diesem Zeitpunkt übernehmen die Kommunen die Kosten für Sprachmittler. Danach hat ein Flüchtling Anspruch auf Leistungen aus der GKV.
Der GKV-Spitzenverband hatte bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 8. Juni zu dem Thema erneut deutlich gemacht, dass Sprachmittler-Leistungen „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ seien, die auch aus diesen Mitteln finanziert werden müsste. „Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt: Wir brauchen eine ausreichende Finanzierung – solange die Menschen der deutschen Sprache noch nicht mächtig sind, ist Psychotherapie ohne qualifizierte Sprachmittler nicht möglich“, betonte der Ärztekammerpräsident. © pb/aerzteblatt.de

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