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Haft auf Bewährung für falschen Chirurg

Mittwoch, 13. Juli 2016

Düren – Ein falscher Arzt hat jahrelang Patienten operiert, jetzt ist er zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. „Der Angeklagte war in der Lage, mit dem Skalpell umzugehen“, stellte die Vorsitzende Richterin Verena Neft gestern in Düren bei Aachen in der Urteilsbegründung fest. Der hohe Erwartungsdruck in der Fa­milie könne aber keine Entschuldigung dafür sein, Examenszeugnisse zu fälschen, um damit eine ärztliche Zulassung zu bekommen.

Das Gericht verurteilte den 41-Jährigen wegen Körperletzung in über 300 Fällen und Urkundenfälschung. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Nach Einschätzung der Anklage hatte keine konkrete Gefahr für die Patienten bestanden.

Der 41-jährige Sohn eines Arztes hatte vor Gericht gestanden, zwei für das medizinische Staatsexamen nötige Leistungsnachweise gefälscht. Als das aufflog, wurde er exmatri­kuliert. Seinem Vater habe er dies nicht gestehen können. Er lernte weiter, fälschte die Examenszeugnisse und bekam damit die ärztliche Zulassung. Später fälschte er auch die Bescheinigung für den Facharzt.

Der falsche Arzt habe die Einwilligung der getäuschten Patienten für die Operationen erschlichen, stellte die Richterin fest. Damit seien die Eingriffe als Körperverletzung zu werten. Die Verteidigung hatte ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung gefordert. © dpa/aerzteblatt.de

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