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Keine Hilfe gerufen: Mediziner soll für Tod von Freundin in Haft

Dienstag, 12. Juli 2016

Gießen – Für den Tod seiner Freundin soll ein Arzt mehrere Jahre in Haft. Die Staats­anwaltschaft forderte heute vor dem Landgericht Gießen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten, wie ein Gerichtssprecher berichtete.

Der 34-Jährige soll im Sommer 2015 der Frau, mit der er zuvor gefeiert und Alkohol sowie Ecstasy konsumiert hat, nicht ausreichend geholfen haben, als diese wegen der Drogen in einen lebensgefährlichen Zustand geriet.

Aus Scham davor, einem Kollegen zu begegnen, habe er nur Erste Hilfe geleistet, aber keinen Notarzt gerufen, so der Vorwurf. Die 37-Jährige starb. Die Staatsanwaltschaft plä­dierte unter anderem auf versuchten Totschlag durch Unterlassen, die Verteidigung auf unterlassene Hilfeleistung, wofür es nur eine Bewährungsstrafe geben solle. Das Urteil wird kommenden Dienstag erwartet.

Angeklagt ist der Arzt wegen versuchten Mordes. Die Justiz geht von einem Versuch aus, weil nicht erwiesen ist, dass ein rechtzeitig alarmierter Notarzt die Frau hätte retten kön­nen. © dpa/aerzteblatt.de

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