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Ärzteschaft

KV Hessen: Einheitlicher Kinderbereit­schaftsdienst geht am 1. Oktober an den Start

Donnerstag, 14. Juli 2016

/dpa

Frankfurt am Main – In Hessen wird es ab dem 1. Oktober landesweit einen einheitlich struk­turierten Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) geben. Die Planung wurde ges­tern in Frankfurt vorgestellt. Kernpunkt der Neuorganisation sind insgesamt zehn pädia­trische Bereitschaftsdienstzentralen, von denen neun direkt an Kinderkliniken angesie­delt sind. Vier dieser Kinder-ÄBD-Zentralen (Frankfurt, Frankfurt-Höchst, Wiesbaden und Darmstadt) sind bereits in Betrieb. Die Personalplanung und Honorierung erfolgt direkt durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen, die als Betreiberin des ÄBD auch die Öffnungszeiten festlegt.

Alle 410 Kinder- und Jugendärzte im Land müssen nun verpflichtend an den Diensten der Kinder-ÄBD-Zentralen teilnehmen. Die einheitliche Struktur löst das bislang sehr unterschiedliche pädiatrische Bereitschaftsdienstangebot ab, das in vielen Regionen freiwillig von Kinderärzten vorgehalten wurde.

Nach Angaben von KV-Chef Günter Haas ist Hessen nach dieser Reform das erste Bun­desland mit einem eigenen flächendeckenden und einheitlich organisierten Kinder-ÄBD. Anders als bei den 58 allgemeinen ÄBD-Zentralen der KV werden die pädiatrischen Bereitschaftsdienste allerdings mittwochs, freitags sowie an den Wochenenden nicht die ganze Nacht angeboten, sondern enden – je nach Region – zwischen 20 und 23 Uhr. In Marburg, Fulda und Bad Hersfeld, wo die bisherigen Fallzahlen deutlich unter denen in anderen Regionen liegen, wird es kürzere Dienstzeiten geben.

Haas betonte aber, dass „die Kernzeiten unserer neuen Kinder-ÄBD-Zentralen patien­tenfreundlicher als die bisher durch die freiwilligen Dienste angebotenen Sprechzeiten“ seien. Allerdings räumte er auch ein, dass es sowohl bei Kinder- und Jugendärzten selbst, als auch bei Eltern, die weit von einer Kinder-ÄBD-Zentrale entfernt wohnen, eine „ambivalente“ Wahrnehmung der neuen Sprechzeiten geben könne.

Die Dienstbelastung für die einzelnen Pädiater wird regional sehr unterschiedlich sein: Während trotz reduzierter Sprechzeiten in Fulda durchschnittlich 72 Minuten je Woche kalkuliert werden, sind es in Kassel 65 Minuten, an den Standorten Uni-Klinikum Frank­furt und Gießen 35 Minuten je Arztsitz.

Assistenzärzte sollen Personallücken schließen helfen
Eine Lösung zeichnet sich auch für den größten hessischen Landkreis Main-Kinzig (öst­lich von Frankfurt gelegen) ab. Das dortige Kreiskrankenhaus in Gelnhausen ist bislang nicht, wie vom Landkreis gefordert, als Standort für einen Kinder-ÄBD in Betracht gezo­gen worden, weil die Zahl der Kinderärzte in dieser Region zu gering ist. Nach heftigen presseöffentlichen Auseinandersetzungen zwischen Landrat und KV-Spitze in Frankfurt (DÄB 19, S. A 916) gibt es nun Überlegungen, auch Assistenz­ärzte des Krankenhauses auf freiwilliger Basis für eine Teilnahme an Kinder-ÄBD-Diens­ten zu gewinnen.

KV Hessen: Ärger um Notdienstreform

Um die Reorganisation des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes streiten zurzeit der Landrat des Main-Kinzig-Kreises und die Kassenärztliche Vereinigung. Neuordnungen kassenärztlicher Bereitschaftsdienste sorgen oft für Streit mit Kommunen oder Landkreisen. Das gilt auch für eine in Hessen geplante Reorganisation des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Ins Auge gefasst werden dort Assistenzärzte, die mindestens seit zwei Jahren in der stationären medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt sind. Sie könnten, so KV-Chef Haas, ihre zusätzlichen Dienste im Kinder-ÄBD dann direkt mit der KV abrechnen und zugleich zusätzliche Erfahrungen im ambulanten Bereit­schafts­dienst sammeln. Auf diese Weise stünden in Gelnhausen mehr Ärzte für kinderärztliche Bereitschaftsdienste zur Verfügung. Voraussetzung wäre dann eine Nebentätigkeits­ge­nehmigung durch den Klinikträger. Ein solches Modell wird auch für andere Kinder-ÄBD-Standorte in Hessen geprüft.

Maßgebend für die Vereinheitlichung des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes war ein Beschluss der hessischen KV-Vertreterversammlung von Ende September vergangenen Jahres, der neben der Ansiedlung der Dienste an Kinderkliniken auch eine Vereinheit­lichung der Kernzeiten sowie die Einsetzung von Obleuten – wie beim allgemeinen ÄBD – vorsieht. Im Vorfeld hatten sich viele Kinderärzte sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte dafür stark gemacht, dass im Bereitschaftsdienst „Kinder auch tatsäch­lich von Kinder- und Jugendärzten gesehen werden“, wie die hessische Sprecherin des Verbandes Barbara Mühlfeld, dem Deutschen Ärzteblatt sagte.

Rat- und Hilfesuchende erhalten Informationen zu Standorten und zur Erreichbarkeit von kinderärztlichen Bereitschaftsdiensten in Hessen unter der bundesweiten Bereitschafts­dienstnummer 116 117 oder unter www.bereitschaftsdienst-hessen.de auch online. © litt/aerzteblatt.de

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