Politik
Datenbank fasst Zahlungen von Pharmafirmen an Ärzte zusammen
Donnerstag, 14. Juli 2016
Hamburg – Mehr als 20.000 Ärzte, die im vergangenen Jahr Geld für Fortbildungen, Vortragshonorare und Reisespesen von der Pharmaindustrie erhielten, sind ab sofort in einer Datenbank im Internet zu finden. Darauf haben Spiegel Online und das Journalistenbüro Correctiv, die die Daten zusammengetragen haben, heute hingewiesen.
Es handelt sich demnach um jene Mediziner, die einer Veröffentlichung ihrer Namen gegenüber dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie zustimmten.
Insgesamt gaben Pharmafirmen einem von dem Verein bereits vor einiger Zeit vorlegten Bericht 2015 rund 119 Millionen Euro an etwa 71.000 Ärzte. Zwei Drittel stimmten demnach der Offenlegung ihrer Namen in dem Zusammenhang aber nicht zu.
Gegenüber Spiegel Online und Correctiv kritisierte der Arzt und Psychotherapeut Klaus Lieb die Quote als zu niedrig. „Transparenz sieht anders aus“, erklärte das Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ).
Zur Veröffentlichung der Zahlen hatte bereits BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery den Wunsch geäußert, dass prospektiv die Veröffentlichung der Zuwendungen unabhängig von der Zustimmung des Empfängers erfolgen können müsse. Alternativ sollten Pharmaunternehmen auf die Zusammenarbeit mit Ärzten verzichten, die nicht genannt werden wollten, so der BÄK-Präsident.
© afp/aerzteblatt.de

aus meiner Sicht eine einzige Katastrophe
Aus meiner Sicht schlicht eine Provokation, zumal die Liste natürlich unvollständig ist.

Zur Transparenzdebatte!
u n a b h ä n g i g von der Zustimmung der Empfänger erfolgen müsse, steht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe zur „Informationellen Selbstbestimmung“.
Wir freiberuflich niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte arbeiten in einem Freien Beruf („profession“) mit allen erfüllbaren Pflichten und Folgen aus dem persönlichen Behandlungsvertrag mit unseren Patientinnen und Patienten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 630 a bis h (a=Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag bis h=Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler).
Zugleich sind wir als freie Unternehmer mit allen arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber bzw. als Unternehmensführer mit Chancen Risiken, Kosten und Erträgen konfrontiert, für die wir mit unseren privaten Einkünften und Vermögen einstehen und haften müssen.
Aber weshalb sollen wir als einzige Berufsgruppe an einen öffentlichen Pranger gestellt werden und uns offenbaren, während alle anderen Freien Berufe wie Apotheker, Architekten, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, aber auch alle selbstständigen Unternehmer, selbstständige Handel-, Handwerk- und Gewerbetreibende, Journalisten, Film-, Fernseh- und Medien-Unternehmer, Makler, Vermittlungsagenturen (z. B. Import/Export, Rüstungsgüter, Profisport) ohne größere multimediale Aufmerksamkeit weiterhin Zuwendungen, Aufpreise, Aufwandsentschädigungen, Sach- und Reisekostenersatz, Boni, Rabatte, Naturalrabatte, Erfolgshonorare, Bewirtungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Industrie, privaten Auftraggebern, Parteien, Medienunternehmen, Öffentlich Rechtlichen Anstalten, Krankenkassen, Vereinen, Lobby- und Interessen-Verbänden erhalten, o h n e je darüber öffentlich Rechenschaft ablegen zu müssen?
Selbst Handelskonzerne, Banken, Versicherungen, Industrieverbände müssen ihre Rechnungsbücher über zusätzliche Ausbildungsaufwendungen, Sponsorengelder, Förderungen verdienter Mitarbeiter/-innen, Bewirtungen, Incentives und Werbe-Großveranstaltungen nicht öffnen.
Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber die gesetzlich garantierte Gleichbehandlung (Gleichheitsgrundsatz) im Widerspruch zu Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) als Branchen-spezifische Straftatbestände im Gesundheitswesen in Form von „Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ als §§ 299 a und 299 b abgeschafft und damit selektive Disziplinierung, Diskriminierung bzw. Strafverfolgung speziell gegen freiberufliche Ärztinnen und Ärzte vorgesehen hat.
Im Gegensatz zu Mitgliedern der Ärztekammern (ÄK) und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mit ihren eigenen berufsrechtlichen Regelungen, kann gegen alle Mitglieder von Rechtsanwalts- und Notariats-(RENO), Architekten-, Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern bei vergleichbaren Korruptionsvorwürfen wegen f e h l e n d e r Strafnormen im StGB gar nicht erst ermittelt, geschweige denn pönalisiert werden.
Besonders bedauerlich ist, dass Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als Arbeitsgemeinschaften der KVen und ÄKn uns niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auch noch in den Rücken fallen.
Diese öffentliche Hexenjagd gegen von der Pharmaindustrie gesponserte Kongresse, Fortbildungsveranstaltungen, Vortrags- und Symposion-Beiträge, Aus-, Fort- und Weiterbildung kann nicht hingenommen werden.
Publikationen über medizinische Fortschritte in Klinik und Praxis, Umweltmedizin, Krankenhaustechnik, Infektiologie, Impfungen, Hygiene, pharmazeutische Fortschritte, Entwicklung neuer Devices, Implantate, maschineller Organersatz, interventionelle Techniken („fast-track“-Chirurgie, Laparoskopie, Endoskopie, „TAVI“, „PCI“, Herzkatheter, interventionelle Radiologie) etc. sind ohne Mithilfe und Unterstützung der „medizinisch-industriellen-“ und „pharmazeutisch-wissenschaftlichen-Komplexe“ gar nicht mehr denkbar.
Medizinbildungs- und Versorgungs-fremde „Gesundheits“Politiker, Kassen- und auch Ärztefunktionäre bzw. Medien, Öffentlichkeit und Meinungsbildner in Politik und Gesellschaft haben keinerlei Vorstellungen von ubiquitärer Krankheit-, Bewältigungs- und Versorgungsproblematik.
Wir brauchen nicht Denunziation, Diskriminierung, ideologische Verblendung, naiven Empirismus und naturalistisch übersteigerte Ideenbildung, sondern Synergien, Symposien, Curricula, Komplexität, Kommunikation und bio-psycho-sozial am Patienten orientierten medizinischen Fortschritt.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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