Ärzteschaft
AWMF fordert Nachbesserungen bei Bewertung von Medizinprodukten
Freitag, 15. Juli 2016
Berlin/Düsseldorf – Eine Bewertung von Medizinprodukten ist in Deutschland aufgrund handwerklicher Fehler im Gesetzentwurf kaum möglich. Das ist das Ergebnis eines Arbeitstreffens der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) kritisiert die Forderung des Gesetzgebers, für bereits im Krankenhaus eingesetzte Medizinprodukte erneut Studien vorlegen zu müssen. Das widerspreche der Erprobungsregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), §137e im Sozialgesetzbuch V (SGB V) bleibe damit bislang folgenlos, mahnte die AWMF und fordert gesetzliche Nachbesserungen.
Zudem hält die AWMF vergleichende klinische Studien (RCT) zur Nutzenbewertung für nur bedingt geeignet. „Ob neue Medizinprodukte sicher und wirksam sind, lässt sich in der Chirurgie oft nur anhand von Daten prüfen, die wir kontinuierlich in Registern sammeln“, erläutert Ernst Klar von der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) aus Rostock. Dies gelte vor allem für langfristige Beobachtungen und sogenannte Sprunginnovationen, zu denen es kein Vergleichsprodukt gebe.
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Zudem kritisierte die AWMF die anwachsende Bürokratie im Rahmen der Nutzenbewertung, die auch die Fachgesellschaften zunehmend belaste. So bearbeiteten die AWMF-Mitglieder allein im vergangenen Jahr mehr als 100 Anfragen von Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), den Instituten für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (IQTIG) sowie Kommissionen des Robert Koch Instituts (RKI). „Dieses Engagement ist nicht hoch genug zu würdigen – die Fachgesellschaften bringen sich ehrenamtlich ein, um den Institutionen die bestmögliche Expertise an die Hand zu geben“, unterstreicht AWMF-Sprecher Hans-Konrad Selbmann. © hil/aerzteblatt.de

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