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Politik

Verwaltungsreform bedroht Gesundheits­überwachung in Brandenburg

Montag, 18. Juli 2016

/dpa

Potsdam/Cottbus – Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg plant, die Über­wachung der Apotheken, Arzneimittel und Medizinprodukte von der Landesebene auf die Kommunen zu übertragen. „Im Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungs­struktur­re­form gehört die Überwachung der Apotheken, Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Auf­gaben der Landesverwaltung, die im Zuge der Verwaltungsstrukturreform auf die kommu­nale Ebene übertragen werden soll“, bestätigte das Ministerium für Arbeit, Sozi­ales, Ge­sundheit, Frauen und Familie des Landes auf Nachfrage des Deutschen Ärzte­blattes.

Was zunächst wie ein Detail einer Organisationsreform anmutet, birgt politischen Spreng­stoff: „Die Änderung wäre nicht nur rechtlich fragwürdig und teuer, sondern vor allem auch gefährlich“, warnen die Ärzte-, die Zahnärzte- und die Apothekerkammer des Lan­des. Denn eine besonders qualifizierte Überwachung sei nötig, um Gefahren für die Ge­sundheit der Bevölkerung auszuschließen. Dies sei aber nur auf Landes- und nicht auf kommunaler Ebene zu leisten – auch, weil das für diese Aufgaben benötigte, hoch spezi­alisierte Überwachungspersonal auf kommunaler Ebene „nicht annähernd“ bereitstehe, hieß es aus den drei Kammern.

Der Einspruch der Kammern könnte zur rechten Zeit erfolgt sein, denn der Entwurf für die Verwaltungsreform befindet sich augenblicklich im parlamentarischen Verfahren. „Es liegt in den Händen des Gesetzgebers, ob diese Aufgabe tatsächlich kommunalisiert wird“, hieß es aus dem Brandenburgischen Gesundheitsministerium.

Es bestätigte gegen­über dem Deutschen Ärzteblatt, dass die Vorgaben aus der EU und seitens der Bundesregierung zur Überwachung immer komplexer würden. „Falls diese wichtige Auf­gabe auf die Kommunen übertragen werden sollte, darf dies zu keiner Qualitäts­ab­sen­kung in der Überwachung der Apotheken, Arzneimittel und Medizinpro­dukte führen“, betonte das Ministerium.

Das sehen die drei Kammern ebenso. „Die Überwachungsaufgaben in Bezug auf Arz­neimittel, Apotheken und Medizinprodukte müssen daher dringend Sache der Landes­ebene bleiben“, lautet daher ihre Forderung. © hil/aerzteblatt.de

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