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Politik

Regeln zur Rettungsgasse sollen vereinfacht werden

Dienstag, 19. Juli 2016

/dpa

Berlin – Wo und wann müssen Autofahrer auf Autobahnen und mehrspurigen Außerort­stra­ßen eine Rettungsgasse bilden? Da die bisherigen Regeln immer wieder dazu füh­ren, dass der Weg zum Unfallort für Notärzte und Rettungskräfte blockiert ist, will die Re­gie­rung nachbessern. Die Deutsche Gesell­schaft für Orthopädie und Un­fall­chi­rur­gie (DGOU) begrüßt nun die Initiative des Gesetzge­bers.

Derzeit gilt: Wenn der Verkehr auf Autobahnen und Außerortstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung stockt, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahr­streifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden. Der Grund: Der Rückstau könnte durch einen Unfall verursacht sein.

Konkretisiert wird künftig nach einem Kabinettsbeschluss von Mitte Juni nicht nur, wo die Gasse gebildet wird, auch der Begriff „Sto­cken­der Verkehr“ wird klargestellt. Demnach muss eine Rettungsgasse dann gebildet werden, wenn die Fahrzeuge Schrittgeschwin­digkeit fahren oder stehen. Präzisiert wird zudem, dass die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden ist. „Damit wird den Verkehrsteilnehmern eine einprägsame und leicht verständliche Verhaltensregel zur Verfügung gestellt, die ein reibungsloseres Bilden der Rettungsgasse ermöglichen soll“, heißt es aus dem Bundesverkehrs­ministerium. Zukünftig sollten Rettungskräfte behinderungsfrei und damit schneller zum Einsatzort gelangen.

Für Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der DGOU, ist die gesetzliche Klarstellung zur Rettungsgasse ein wichtiger Mosaikstein für eine reibungslose Notfallmedizin. „Nach einem Unfall zählt für Ärzte und Rettungskräfte jede Sekunde, die schwerverletzten Verkehrsopfer schnellstmöglich zu erreichen und ihre Überlebenschancen zu ver­bess­ern“, unterstreicht er.

Die präklinische Versorgung sei bei Mehrfachverletzten von ent­scheidender Bedeutung. Hoffmann appelliert an das Verantwor­tungs­bewusstsein der Autofahrer und weist auf die „Rechte-Hand-Regel“ hin, mit der sich die künftigen Regeln einprägen lassen. Dabei befindet sich die Rettungsgasse immer zwischen Daumen und Zeigefinger. Der Daumen markiert die linke Fahrspur und die anderen Finger eine beliebige Anzahl weiterer Fahrbahnen.

Hielten sich alle Autofahrer konse­quent an die Umsetzung der gesetzlich vorgeschrie­benen Rettungsgasse, würde das die Arbeit vor Ort erheblich erleichtern, so die Unfallchirurgen. Sie regen an, europweit einheitliche Regelungen einzuführen. Nach Ansicht der DGOU machen länderspezifische Abweichungen keinen Sinn und führen innerhalb der EU-Nachbarländer zu unnötiger Verunsicherung bei den Autofahrern.

Damit die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung  (StVO) in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Zu den Neuerungen gehören neben der vereinfachten Rettungsgassenregel zum Beispiel die erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten oder Alten­heimen. Die StVO-Novelle sieht außerdem vor, dass Erwachsene Kinder, die auf dem Gehweg Fahrrad fahren, künftig ebenfalls mit dem Rad auf dem Gehweg beglei­ten dürfen. Darüber hinaus regelt sie die Nutzung von Radwegen durch E-Bikes. © may/EB/aerzteblatt.de

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