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Politik

Schleswig-Holstein: Wasserrettung wird besser in Rettungskette eingebunden

Dienstag, 19. Juli 2016

/dpa

Kiel – Der Wasserrettungsdienst wird in Schleswig-Holstein mit dem bodengebundenen Rettungsdienst und der Luftrettung verzahnt. Das sieht der Entwurf des Wasserrettungs­dienstgesetzes (WasserRDG) vor, den das Landeskabinett heute verabschiedet hat. Mit der Reform solle die Wasserrettungsorganisation dem Rettungsdienst in ihrer Ausrüs­tung und auch hin­sichtlich der Alarmierbarkeit gleichgestellt werden können, betonte Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD).

Dabei geht es konkret zum Beispiel darum, die Wasserrettung in den Notfall-Digitalfunk der Behörden einzubinden, aber auch um Sonderrechte oder Blaulicht. „Durch die rechtssichere Verankerung der Wasserrettung jenseits der eingespielten Badeaufsicht werden wir die Sicherheit in Schleswig-Holsteins Gewässern weiter verbessern“, betonte Alheit.

Das Gesetz füllt eine derzeit bestehende Lücke zwischen den vorhandenen Regelungen der Badeaufsicht/Gefahrenabwehr (Aufgabe Kommunen) und dem Rettungs­dienst (Trägerschaft Kreise und kreisfreie Städte) sowie der Regelungen nach dem Seeauf­gabengesetz (Seenotrettung) aus, ähnlich wie beispielsweise in Mecklen­burg-Vor­pommern oder Brandenburg. Die bisherigen Verantwortlichkeiten bleiben bestehen, gestärkt wird der Bereich dazwischen, hieß es von der Landesregierung.

Beispielsweise können zukünftig Wasserrettungsorganisationen zu einem Notfalleinsatz an einem unbewachten Strand als notwendiger Teil einer Rettungskette dem Rettungs­dienst zugeordnet werden. Bei Notfällen in oder auf Gewässern werden der boden­ge­bun­­­dene Rettungsdienst oder die Luftrettung von Wasserrettungsorganisationen somit unterstützt. Der Wasserrettungsdienst kann bei Notfallpatienten erforderliche Maß­nah­men einleiten und übergibt sie dann dem Rettungsdienst. Die Leitstelle kann zukünftig die Wasserrettungsorganisation für einen solchen Einsatz alarmieren und anfordern. Die Wasserrettungsorganisationen, die zum Teil auch bisher schon ähnliche Einsätze unter­stützt haben, erhalten durch die professionellere Einbindung Rechtsicherheit.

Die Wasserrettungsorganisationen bleiben laut Landesregierung in ihrer ehrenamtlichen Struktur bestehen, können aber für den Teilbereich der Notfallrettung jenseits der Bade­aufsicht erstmalig einsatzbezogen und kostenpauschaliert abrechnen. Hierzu sollen lan­des­weit einheitliche Kostensätze zwischen Wasserrettungsorganisationen und den Kos­te­nträgern – Krankenkassen oder Krankenkassenverbänden, dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und dem Verband der privaten Kranken­ver­sicherungen – vereinbart werden.
 
Hinzu kommen Investitionskostenzuschüsse des Landes: Die Landesregierung beab­sich­tigt nach Maßgabe des Haushaltes künftig bis zu 110.000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und wird dem Landtag zur Unterrichtung übersandt. © EB/aerzteblatt.de

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