Politik
Schleswig-Holstein: Wasserrettung wird besser in Rettungskette eingebunden
Dienstag, 19. Juli 2016
Kiel – Der Wasserrettungsdienst wird in Schleswig-Holstein mit dem bodengebundenen Rettungsdienst und der Luftrettung verzahnt. Das sieht der Entwurf des Wasserrettungsdienstgesetzes (WasserRDG) vor, den das Landeskabinett heute verabschiedet hat. Mit der Reform solle die Wasserrettungsorganisation dem Rettungsdienst in ihrer Ausrüstung und auch hinsichtlich der Alarmierbarkeit gleichgestellt werden können, betonte Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD).
Dabei geht es konkret zum Beispiel darum, die Wasserrettung in den Notfall-Digitalfunk der Behörden einzubinden, aber auch um Sonderrechte oder Blaulicht. „Durch die rechtssichere Verankerung der Wasserrettung jenseits der eingespielten Badeaufsicht werden wir die Sicherheit in Schleswig-Holsteins Gewässern weiter verbessern“, betonte Alheit.
Das Gesetz füllt eine derzeit bestehende Lücke zwischen den vorhandenen Regelungen der Badeaufsicht/Gefahrenabwehr (Aufgabe Kommunen) und dem Rettungsdienst (Trägerschaft Kreise und kreisfreie Städte) sowie der Regelungen nach dem Seeaufgabengesetz (Seenotrettung) aus, ähnlich wie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg. Die bisherigen Verantwortlichkeiten bleiben bestehen, gestärkt wird der Bereich dazwischen, hieß es von der Landesregierung.
Beispielsweise können zukünftig Wasserrettungsorganisationen zu einem Notfalleinsatz an einem unbewachten Strand als notwendiger Teil einer Rettungskette dem Rettungsdienst zugeordnet werden. Bei Notfällen in oder auf Gewässern werden der bodengebundene Rettungsdienst oder die Luftrettung von Wasserrettungsorganisationen somit unterstützt. Der Wasserrettungsdienst kann bei Notfallpatienten erforderliche Maßnahmen einleiten und übergibt sie dann dem Rettungsdienst. Die Leitstelle kann zukünftig die Wasserrettungsorganisation für einen solchen Einsatz alarmieren und anfordern. Die Wasserrettungsorganisationen, die zum Teil auch bisher schon ähnliche Einsätze unterstützt haben, erhalten durch die professionellere Einbindung Rechtsicherheit.
Die Wasserrettungsorganisationen bleiben laut Landesregierung in ihrer ehrenamtlichen Struktur bestehen, können aber für den Teilbereich der Notfallrettung jenseits der Badeaufsicht erstmalig einsatzbezogen und kostenpauschaliert abrechnen. Hierzu sollen landesweit einheitliche Kostensätze zwischen Wasserrettungsorganisationen und den Kostenträgern – Krankenkassen oder Krankenkassenverbänden, dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und dem Verband der privaten Krankenversicherungen – vereinbart werden.
Hinzu kommen Investitionskostenzuschüsse des Landes: Die Landesregierung beabsichtigt nach Maßgabe des Haushaltes künftig bis zu 110.000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und wird dem Landtag zur Unterrichtung übersandt. © EB/aerzteblatt.de

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