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Ärzteschaft

KBV-Vorschläge für eine bessere Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln

Dienstag, 19. Juli 2016

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung im Grundsatz begrüßt. „Einige Vorschläge haben wir aber, um das Gesetz noch besser auszugestalten“, sagte die stell­vertretende Vorstandsvorsitzende, Regina Feldmann, heute in Berlin.

Hintergrund des Gesetzes ist, dass der Preiswettbewerb der Krankenkassen in den ver­gangenen Jahren immer wieder zu Qualitätsmängeln bei der Versorgung von Patien­ten mit Heil- und Hilfsmitteln geführt hat. Das neue Gesetz soll diese Mängel abstellen. So sollen Patienten künftig bei den Hilfsmitteln zwischen mehreren Produkten wählen können, ohne dafür zusätzlich zu zahlen.

Positiv bewertet die KBV, dass der Gesetzestext eine Definition der Verbandmittel enthal­ten soll. Damit werde eine Abgrenzung zwischen klassischen Verbandmitteln und Mitteln der modernen Wundversorgung geschaffen. „Dadurch lassen sich Unsicherheiten der Ärzte bei Verordnungen ausräumen. Den Nutzen haben die Patienten mit einer noch ziel­gerichteteren Versorgung“, erklärte Feldmann.

Verbesserungsbedarf sieht die KBV aber bei den im Gesetz umrissenen sogenannten Blankoverordnungen. Diese sollen im Rahmen von Modellvorhaben zwischen Kranken­kassen und Heilmittelerbringerverbänden möglich werden. „Es ist richtig, dass dabei die Diagnose- und Indikationsstellung ausschließlich beim Vertragsarzt liegen“, betonte Feldmann.

Diese Blankoverordnungen seien nicht zu verwechseln mit dem schon einmal disku­tier­ten Direktzugang zu Physiotherapeuten, Logopäden und anderen Heilmittelerbringern. Beim Direktzugang könnten die Heilmittelerbringer Patienten auch ohne die ärztliche Ver­ordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln. „Nur der Arzt kennt die komplette Krankheitsgeschichte seiner Patienten. Gerade die Diagnose und Indikationsstellung müssen in ärztlicher Hand bleiben“, hatte Feldmann dieses Konzept bereits vergangenes Jahr abgelehnt.

Der jetzt vorliegende Entwurf sieht dagegen vor, dass die Heilmittelerbringer erst auf ärzt­liche Verordnung hin tätig werden, dann aber Auswahl und Dauer der Therapie sowie ihre Frequenz selbst festlegen – im Rahmen von Modellvorhaben. „An diesen Modellvor­haben muss die Ärzteschaft beteiligt werden“, forderte Feldmann jetzt. Denn „solange die niedergelassenen Kollegen die preisbezogene Wirtschaftlichkeits­verantwortung tragen, müssen sie auch die Verordnungsmenge festlegen“, betonte Feldmann. © hil/aerzteblatt.de

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