Ärzteschaft
KBV-Vorschläge für eine bessere Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
Dienstag, 19. Juli 2016
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung im Grundsatz begrüßt. „Einige Vorschläge haben wir aber, um das Gesetz noch besser auszugestalten“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Regina Feldmann, heute in Berlin.
Hintergrund des Gesetzes ist, dass der Preiswettbewerb der Krankenkassen in den vergangenen Jahren immer wieder zu Qualitätsmängeln bei der Versorgung von Patienten mit Heil- und Hilfsmitteln geführt hat. Das neue Gesetz soll diese Mängel abstellen. So sollen Patienten künftig bei den Hilfsmitteln zwischen mehreren Produkten wählen können, ohne dafür zusätzlich zu zahlen.
Positiv bewertet die KBV, dass der Gesetzestext eine Definition der Verbandmittel enthalten soll. Damit werde eine Abgrenzung zwischen klassischen Verbandmitteln und Mitteln der modernen Wundversorgung geschaffen. „Dadurch lassen sich Unsicherheiten der Ärzte bei Verordnungen ausräumen. Den Nutzen haben die Patienten mit einer noch zielgerichteteren Versorgung“, erklärte Feldmann.
Verbesserungsbedarf sieht die KBV aber bei den im Gesetz umrissenen sogenannten Blankoverordnungen. Diese sollen im Rahmen von Modellvorhaben zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringerverbänden möglich werden. „Es ist richtig, dass dabei die Diagnose- und Indikationsstellung ausschließlich beim Vertragsarzt liegen“, betonte Feldmann.
Diese Blankoverordnungen seien nicht zu verwechseln mit dem schon einmal diskutierten Direktzugang zu Physiotherapeuten, Logopäden und anderen Heilmittelerbringern. Beim Direktzugang könnten die Heilmittelerbringer Patienten auch ohne die ärztliche Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln. „Nur der Arzt kennt die komplette Krankheitsgeschichte seiner Patienten. Gerade die Diagnose und Indikationsstellung müssen in ärztlicher Hand bleiben“, hatte Feldmann dieses Konzept bereits vergangenes Jahr abgelehnt.
Der jetzt vorliegende Entwurf sieht dagegen vor, dass die Heilmittelerbringer erst auf ärztliche Verordnung hin tätig werden, dann aber Auswahl und Dauer der Therapie sowie ihre Frequenz selbst festlegen – im Rahmen von Modellvorhaben. „An diesen Modellvorhaben muss die Ärzteschaft beteiligt werden“, forderte Feldmann jetzt. Denn „solange die niedergelassenen Kollegen die preisbezogene Wirtschaftlichkeitsverantwortung tragen, müssen sie auch die Verordnungsmenge festlegen“, betonte Feldmann. © hil/aerzteblatt.de

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