Vermischtes
Kita-Lärm kann krank machen
Donnerstag, 21. Juli 2016
Schwerin – Lärm in Kitas kann krank machen. Zu dieser Erkenntnis kommt der Jahresbericht 2015 des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus) in Mecklenburg-Vorpommern, der in Schwerin vorgestellt wurde. Demzufolge muss fast geschrien werden, um in einem üblichen Gruppenraum verstanden zu werden. Außerdem sei die Sprachverständlichkeit eingeschränkt, was die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder beeinträchtige, heißt es.
Dem Report zufolge entsteht in den Spielphasen in einem üblichen Gruppenraum ein mittlerer Pegel von etwa 76 Dezibel (dB(A)). Das Lagus weist darauf hin, dass für ein normales Gespräch der Hintergrundpegel 45 db(A) nicht übersteigen sollte. Darüber hinaus wird bemängelt, dass die Nachhallzeiten in etwa 80 Prozent der Gruppenräume zu lang sind.
Die Nachhallzeit beschreibt, wie viel Zeit der Raum benötigt, um das Geräusch abzubauen. Im Mittel liegt die Nachhallzeit eines typischen Gruppenraumes in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 130 Kubikmetern laut Bericht bei etwa 0,66 Sekunden, während sie eigentlich bei 0,51 Sekunden liegen sollte. „Für Kinder mit erhöhtem Bedarf an guter Hörsamkeit (Schwerhörige, Nichtmuttersprachler, Kinder mit Aufmerksamkeits- oder Lerndefizit usw.) sollte die Nachhallzeit sogar nur 0,41 Sekunden betragen“, heißt es.
Laut Lagus führen beide Probleme in Kindertageseinrichtungen „zu gesundheitlichen
Beeinträchtigungen“. „Der Lärm hat direkte gesundheitliche Wirkungen auf die Menschen“, heißt es wörtlich. Lagus-Direktor Heiko Will kündigte daher einen Leitfaden zur Akustik in Kitas für Träger, Planer und Behörden sowie Beschäftigte an.
Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie und der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte wiesen darauf hin, dass zwar gehördschädigender Lärm ab einem Schwellenpegel von etwa 80 bis 85 Dezibel beginne. Dieser müsse jedoch „regelmäßig, werktäglich, ungeschützt und während des gesamten Berufslebens auf das Ohr einwirken, damit eine hinreichend große Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine lärmbedingte Schwerhörigkeit entsteht“, erklärten die beiden Ärzteorganisationen. Sie betonten, ein normales Gespräch zwischen zwei Erwachsenen in einem ruhigen Raum betrage etwa 65 db(A).
Verband und Fachgesellschaft wiesen zudem darauf hin, dass der Verweis auf den Hintergrundschallpegel von 45 db(A) irreführend sei, weil er sich auf ruhige Einzelgespräche beziehe. „In einem Kindergarten wechseln sich im Laufe des Tages verschiedene Betreuungssituationen ab“, so die Mediziner. Es werde getobt, aber auch vorgelesen, gesprochen oder gebastelt. Jede dieser Situationen stelle eine andere kommunikative Geräuschumgebung dar. „Somit wird sicherlich nicht den gesamten Tag über ein Lärmpegel von 76 db(A) in einem Kindergarten herrschen.“
Behindertenausweise auf Vorjahresniveau
Sozialministerin Birgit Hesse (SPD) würdigte das Lagus mit knapp 500 Mitarbeitern als eine Behörde, deren Leistungen wie Elterngeld, Behindertenausweise oder Arbeitsschutzbestimmungen nahezu ein Viertel der Bürger erreichten.
Pro Jahr werde mehr als eine halbe Milliarde Euro für die Bürger umgesetzt. So seien 15.516 Anträge auf Elterngeld bewilligt worden, 31 mehr als im Jahr zuvor. Im Schwerbehindertenrecht seien wie 2014 rund 48.000 Bescheide ergangen. „Die Wartezeit auf einen Schwerbehindertenausweis liegt bei 2,8 Monaten, in anderen Länden bei bis zu sechs Monaten“, sagte Will. Für die medizinische Versorgung von Migranten wurden laut Bericht mehr als 36.000 Impfdosen zur Vorbeugung von Infektionen verteilt. Die Flüchtlinge haben kaum signifikante Krankheiten mitgebracht“, sagte Will. © may/dpa/aerzteblatt.de

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