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Kein sexueller Missbrauch: BGH spricht Gerichtspsychiater frei

Mittwoch, 20. Juli 2016

Karlsruhe – Ein Jahr nach der Verurteilung eines Münchner Gerichtspsychiaters wegen sexu­ellen Missbrauchs einer suchtkranken Staatsanwältin hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Mann freigesprochen. Sein Verhalten sei nicht strafbar, wurde gestern in Karlsruhe mitgeteilt.

Er hatte mit der alkohol- und medikamentenabhängigen Frau 2010 eine sexuelle Be­zieh­ung. In dieser Zeit verschrieb er ihr auf ihren Wunsch Beruhigungsmittel und über­ließ ihr Blankorezepte. Das Münchner Landgericht hatte dies als „sexuellen Missbrauch unter Aus­nutzung eines Beratungs- oder Behandlungsverhältnisses“ gewertet und den damals 60-Jährigen im Juli 2015 zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Für den BGH stellt sich der Fall anders dar: Die 15 Jahre jüngere Frau habe das Inter­esse des Mannes an ihr ausgenutzt, um ihn „für ihre Ziele zu instrumentalisieren“. Sie sei ihm auf Augenhöhe begegnet. Ihr Handeln stelle sich „als Ausdruck ihrer sexuellen Selbst­bestimmung und nicht als deren Missbrauch“ dar. Die Revision des Psychiaters hatte damit Erfolg (Az. 1 StR 24/16). © dpa/aerzteblatt.de

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