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Ärzteschaft

Einheitlicher Bewertungsmaßstab mit umfassenden Änderungen verfügbar

Donnerstag, 21. Juli 2016

Berlin – Die Onlineversion des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) beinhaltet be­reits die umfassenden Änderungen im Bereich Delegation, Pflegeheimversorgung und Hu­man­­genetik. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Konkret enthält der aktuelle EBM die Beschlüsse des Bewertungsausschusses bis ein­schließlich der 377. Sitzung. Eingeschlossen sind damit auch die Weiterentwicklung der humangenetischen Leistungen in­klusive des Folgebeschlusses und das neue Kapitel 37 für die Pflegeheimversorgung.

Die medizinische Versorgung von Pflegeheimbewohnern soll durch eine stärkere Ver­netzung und Kooperation von Ärzten und Pflegekräften verbessert werden. Haus- und Fachärzte können die neuen Leistungen abrechnen, wenn sie mit einem Pflegeheim ei­nen besonderen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.

Auch das neue Kapitel 38 für die delegationsfähigen Leistungen ist in der neuen Version des EBM enthalten. Danach erhalten auch Fachärzte Zuschläge auf Besuche, die von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in Pflegeheimen durchgeführt werden.

Der neue EBM enthält außerdem den neuen Abschnitt 30.13 für die spezialisierte ge­riatrische Diagnostik und Versorgung sowie die Narkosepauschalen in der Kata­rakt­chi­rur­gie. © hil/aerzteblatt.de

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