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Politik

23 Millionen Euro für Prävention in Rheinland-Pfalz

Donnerstag, 21. Juli 2016

Mainz – Für Rheinland-Pfalz gilt ab sofort eine sogenannte Landesrahmenvereinbarung für Prävention und Gesundheitsförderung. Unterzeichner sind die gesetzlichen Kranken­kassen, die Renten-, Pflege- und Unfallversicherung sowie das Gesundheitsministerium des Bundeslandes. Sie soll dazu beitragen, dass alle Menschen, die in Rheinland-Pfalz leben, die gleichen Gesundheitschancen haben.

Die Krankenkassen stellen dafür Mittel in Höhe von mehr als 23 Millionen Euro zur Verfü­gung. Grundlage der Vereinbarung ist das bundesweit gültige Präventionsgesetz aus dem vergangenen Jahr. Die neue Vereinbarung konkretisiert es für die Regionen in Rheinland-Pfalz.

Von den Präventionsmaßnahmen profitieren sollen insbesondere Menschen, die auf­grund von besonderen Lebenslagen oder Mehrfachbelastungen etwa in Beruf, Familie, häuslicher Pflege oder Ehrenamt einen erhöhten Bedarf an Präventionsmaßnahmen ha­ben. Die Menschen sollen direkt in ihren Lebenswelten, das heißt, in den Kommunen, Betrieben, den Kindertagesstätten und Schulen gefördert werden.

Besondere Beachtung sollen dabei geschlechtsbezogene Aspekte finden. „Um diese Gesundheitsziele nachhaltig und mit hoher Qualität zu realisieren, haben sich die Unter­zeichner darauf verständigt, sich stärker zu vernetzen und die Umsetzung der ange­sto­ßenen Aktivitäten in wechselseitiger Abstimmung voranzutreiben“, sagte die Gesund­heits­ministerin des Landes, Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).

Die Unterzeichner der Landesrahmenvereinbarung haben sich darauf verständigt, eine jährlich tagende Landespräventionskonferenz zu etablieren, um die Präventionsarbeit in enger Abstimmung weiterzuentwickeln.

„Mit der Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung für Prävention haben sich die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen sowie die Unfall- und Rentenver­siche­rungen erstmals gemeinsam dazu verpflichtet, Gesundheitsförderung und Prävention in Rheinland-Pfalz voranzutreiben. Das ist gut so, denn bei der Behandlung vieler Krank­hei­ten stößt das Gesundheitssystem immer öfter an Grenzen“, sagte Dunja Kleis, Lan­des­geschäftsführerin der Barmer GEK.

„Die besondere Bedeutung dieser Landesrahmenvereinbarung liegt in der Weiterent­wicklung der gemeinsamen Aktivitäten“, betonte Christoph Preuße, Präventionsleiter des Landesverbandes Mitte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Ziel sei, die be­triebliche Gesundheitsförderung und den Arbeitsschutz in Betrieben und Bildungsein­rich­tungen enger zu verzahnen. © hil/aerzteblatt.de

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