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Ärzteschaft

Besondere Förderung der ambulanten Facharzt-Weiter­bildung in Thüringen

Freitag, 22. Juli 2016

Weimar – Auf die besondere Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen hingewiesen. So unterstützt die KV be­reits seit Längerem 41 Weiterbildungsstellen in dem Bundesland, unter anderem für Au­gen- und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte. „Die Zahl der geförderten Stellen werden wir dem Be­darf gemäß jedes Jahr anpassen“, erklärte ein Sprecher gegenüber dem Deutschen Ärz­te­blatt.

Gleichzeitig begrüßte die KV die neuen Fördermöglichkeiten, die eine kürzlich getroffene Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzen­­verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft ermöglicht. Auf dieser Basis erhalten Arzt­prax­en, die einen Arzt in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin beschäftigen, da­für seit 1. Juli monatlich 4.800 Euro Förderung. Bisher betrug diese Förderung 3.500 Euro.

Damit erhalten Weiterbildungsassistenten, deren Stelle gefördert wird, ein Gehalt, das mit dem von Ärzten auf derselben Stufe der Weiterbildung in der Klinik vergleichbar ist. „Wir hoffen, dass sich dadurch noch mehr Hausarztpraxen an der allgemeinärztlichen Weiterbildung beteiligen. Das ist nötig, weil wir davon ausgehen, dass in den nächsten Jahren viele Hausärzte in Thüringen Nachfolger suchen werden. Mit dem Ausbau der Förderung machen wir in der Konsequenz den Hausarzt-Beruf attraktiver“, sagte die KV-Vorsitzende Annette Rommel.

Im Augenblick absolvieren in Thüringen mehr als 260 Ärzte eine Weiterbildung zum Fach­arzt für Allgemeinmedizin. 103 von ihnen befinden sich im ambulanten Abschnitt und werden gefördert.

Die neuen Regelungen gelten auch für bundesweit 1.000 Facharzt-Weiterbildungs­stellen in Praxen. Auf Thüringen entfallen davon 27. Die Weiterbildung der KV geht also seit Längerem über das jetzt eingeführte Kontingent hinaus. © hil/aerzteblatt.de

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