Politik
Transparenzwächter legen Gesetzentwurf für Lobbyistenregister vor
Freitag, 22. Juli 2016
Berlin – Die Politik-Plattform abgeordnetenwatch.de und die Transparenz-Organisation Lobbycontrol unternehmen einen neuen Vorstoß für ein verpflichtendes Lobbyisten-Register in Deutschland. Mit einem heute vorgelegten Vorschlag für ein „Bundeslobbygesetz“ soll mehr Transparenz über die Einflussnahme von Interessenvertretern auf Politik und Verwaltung geschaffen werden.
Bürger müssten wissen, wie viele Lobbyisten in Berlin arbeiteten und in wessen Auftrag und mit welchen Mitteln sie Interessen verträten, begründeten die beiden Organisationen ihren gemeinsamen Vorschlag. In ein Register müssten sich alle Lobbyisten eintragen und Angaben zu ihren Auftraggebern, ihren Zielen und ihrer Finanzierung machen.
Der Bundestag habe sich bisher nicht dazu durchringen können, ein solches Register einzuführen, wie es in vielen anderen Ländern bereits existiere. Immer wieder sei zu hören, dass das in Deutschland nicht gehe oder das freie Mandat der Abgeordneten dem im Weg stünde, kritisieren abgeordnetenwatch.de und Lobbycontrol. Sie betonten, ein verpflichtendes Lobbyregister sei aber auch in Deutschland möglich. Dieses müsse zweifelsfrei Auskunft über Auftraggeber und Finanzierung von Lobbyisten geben, Versuche der verdeckten Einflussnahme erschweren sowie Lobbyeinflüsse auf Parlament und Regierung nachvollziehbarer und öffentlich diskutierbar machen.
Der Gesetzentwurf soll laut abgeordnetenwatch.de und Lobbycontrol in den nächsten Wochen im Internet kommentiert werden können. Im Herbst soll eine überarbeitete Version vorgelegt werden: „Ziel ist es, rechtliche Bedenken auszuräumen und die Politik mit einem konkreten Vorschlag zum Handeln zu bewegen“, heißt es.
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„Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir neuen Schwung in die Debatte um Lobbytransparenz bringen und zeigen, was rechtlich möglich wäre“, sagte Timo Lange von Lobbycontrol. Aus Sicht von Roman Ebener von abgeordnetenwatch.de hat es der Bundestag versäumt, nach der Debatte um die Lobby-Hausausweise den nächsten Schritt zu gehen und mehr Transparenz zu schaffen.
Der Bundestag hatte Ende November nach langem Streit über die Offenlegung von Lobbyisten-Zugängen eine umfassende Liste mit rund 400 Firmen, Verbänden und Institutionen veröffentlicht. Es handelt sich um Einrichtungen, deren Vertreter per Hausausweis ungehindert in die Bundestagsgebäude gelangen können. Umweltschutz- und Sozialverbände, Gewerkschaften, staatliche Unternehmen oder Körperschaften des Gesundheitssystems waren ebenso vertreten wie Waffenproduzenten, Pharma- oder Versicherungskonzerne. Aus dem Gesundheitswesen hatten damals 104 Lobbyisten einen dauerhaften Zutritt zum Parlament. Über die meisten Zugangskarten verfügten der GKV-Spitzenverband und einzelne Krankenkassen, gefolgt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Kassenärztlichen Vereinigungen und der Pharmaindustrie.
Insgesamt wurden laut abgeordnetenwatch.de auf diese Weise 1.103 Hausausweise verteilt. Als Reaktion auf Gerichtsurteile hat der Bundestag die Zugangsregeln verschärft. Lobbyisten von Unternehmen, Anwaltskanzleien und Agenturen erhielten nun keine Hausausweise mehr, Vertreter von Verbänden müssten mit weniger auskommen. © dpa/may/aerzteblatt.de

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