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Millionenbetrug mit Röntgenkontrast­mitteln: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

Montag, 25. Juli 2016

Hamburg – Im Hamburger Prozess um einen angeblichen Millionenbetrug bei der Ab­rech­nung von Röntgenkontrastmitteln hat die Staatsanwaltschaft heute lange Haftstrafen ge­for­dert. Ein ehemaliger Geschäftsführer (59) der inzwischen insolventen Radiologie-Ge­sellschaft Hanserad soll für sieben Jahre ins Gefängnis. Für einen mitangeklagten Apo­theker (67) beantragte der Staatsanwalt acht Jahre Haft.

Sie sollen zusammen mit dem flüchtigen Ex-Chef von Hanserad die Krankenkassen um mehr als 34 Millionen Euro geschädigt haben. Die Gesellschaft des Radiologen soll in großen Mengen Röntgenkontrastmittel beim Arzneimittelgroßhandel des Apothekers ge­kauft und die Mittel in Einzeldosen abgerechnet haben. Der Großteil des Rabattgewinns floss nach Angaben der Staatsanwaltschaft über Tarnfirmen an Hanserad.

Der Radiologe hält sich nach Vermutung der Ermittler in den Vereinigten Arabischen Emi­raten auf. Die Verteidiger im Prozess vor dem Hamburger Landgericht hatten beantragt, ihn als Entlastungszeugen zu hören. Das Gericht hatte dem mit Haftbefehl gesuchten Ra­diologen freies Geleit angeboten. Als ebenfalls Angeklagter mache er aber von sei­nem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, wie er über seinen Anwalt dem Gericht mit­teilen ließ.

Betrugsmodell aufgebaut
Als der ehemalige Geschäftsführer 2010 zu Hanserad kam, sei die Firma schon praktisch insolvent gewesen, erklärte der Staatsanwalt. Einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro standen 23 Millionen Schulden gegenüber. In dieser Situation hätten die beiden Ange­klag­ten zusammen mit dem Radiologen das Betrugsmodell aufgebaut. Dabei hätten die Angeklagten gewusst, dass nur Händler, aber keinesfalls behandelnde Ärzte von den Rabatten profitieren dürfen. Sie stehen den Krankenkassen zu. Die Erklärung des Apo­thekers, es sei nicht um Rabatte, sondern nur um Einkaufsvorteile gegangen, sei „unfrei­willige Komik“, sagte der Staatsanwalt.

Weil der Liquiditätsbedarf von Hanserad so groß war, seien viel mehr Röntgenkontrast­mittel bestellt worden, als in den medizinischen Versorgungszentren des Unternehmens in Hamburg, Neumünster, Geesthacht, Dannenberg (Niedersachsen) und Boizenburg
(Mecklenburg-Vorpommern) gebraucht wurden. Die meist Jod-haltigen Substanzen wer­den Patienten vor radiologischen Untersuchungen verabreicht, um Blutgefäße, Gallen­wege, Magen oder Darm besser sichtbar zu machen.

Der Geschäftsführer mietete mehrere Lager in Hamburg-Bergedorf und Bargteheide an, um die Mittel unterzubringen. Im Dezember 2012 habe der Lagerbestand dort einen Wert von über 16 Millionen Euro gehabt. Durch das betrügerische Vorgehen habe der Apo­theker rund 843.000 Euro bekommen, der Geschäftsführer 583.000 Euro. Als strafmil­dernd wertete die Staatsanwaltschaft das Verhalten der Krankenkassen, die „sehr schwer­fällig und erst mit großer Verzögerung reagiert haben“ und fast zum Betrug ein­geladen hätten. Beim nächsten Verhandlungstermin am 15. August will die Verteidi­gung mit ihren Plädoyers beginnen. © dpa/aerzteblatt.de

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