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Politik

Neuer Patientenschutz­beauftragter in Niedersachsen

Montag, 25. Juli 2016

Hannover – Als Konsequenz aus der Mordserie des Krankenpflegers Niels H. hat Nieder­sachsen einen Landespatientenschutzbeauftragten eingestellt. Der Mediziner Peter Wüst ist seit diesem Monat im Gesundheitsministerium der Ansprechpartner für Kranke und deren Angehörige.

Er werde Beratungs- und Unterstützungsangebote vermitteln sowie Beschwerden bün­deln, sagte Wüst heute in Hannover. „Das ist ein wichtiger Weg, um Probleme im System zu erkennen, zu kommunizieren und abzubauen.“ Auch Ärzte oder Pfleger können sich bei dem Landesbeauftragten melden, wenn sie den Verdacht haben sollten, dass an ihrem Arbeitsplatz etwas schiefläuft.

Niels H. soll am Klinikum Delmenhorst bis 2005 mindestens 33 Patienten mit einem Herz­mittel zu Tode gespritzt haben. Die Zahl der möglichen Opfer an seinem vorherigen Ar­beits­platz, dem Klinikum Oldenburg, ist noch unklar. Nach Überzeugung der Ermittler la­gen den damals Verantwortlichen frühzeitig Hinweise auf die Taten vor. Gegen acht Kli­nik-Mitarbeiter laufen Ermittlungen wegen Totschlags durch Unterlassen.

Der niedersächsische Landtag hatte nach der beispiellosen Mordserie in einem Sonder­ausschuss Strategien entwickelt, wie Patienten vor Übergriffen besser geschützt werden können. Vorgeschlagen wurden unter anderem psychologische Eignungstests vor Be­ginn der Ausbildung zum Krankenpfleger.

Die Einstellung des Landesbeauftragten sei ein Mosaikstein auf dem Weg zu einem besse­ren Patientenschutz, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Die SPD-Politikerin hatte sich zudem dafür ausgesprochen, dass künftig Blutentnahmen obligatorischer Teil der Leichenschau werden. Wie viele Patienten Niels H. tötete, wird nie zu klären sein, weil das Herzmittel bei feuerbestatteten Patienten nicht mehr nachzu­weisen ist.

Peter Wüst ist auch Koordinator der ehrenamtlichen Patientenfürsprecher, die jedes Krankenhaus in Niedersachsen benennen muss. Der Ministerin zufolge haben 149 der 185 Krankenhäuser im Land inzwischen einen solchen unabhängigen Fürsprecher ge­mel­­­det. Einen Landespatientenschutzbeauftragten haben neben Niedersachsen die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Wüst sieht die Gefahr, dass kranke Menschen in Kliniken nur noch als Fälle, die abgear­beitet werden müssen, gesehen werden. „Patienten haben häufig das Gefühl, dass die Ärzte und das Pflegepersonal zu wenig Zeit haben“, sagte er. Dies habe mit der Schwie­rig­keit der Häuser zu tun, eine auskömmliche Finanzierung zu erreichen.

Die CDU-Landtagsabgeordnete, Annette Schwarz, die ihre Fraktion als Obfrau im Son­derausschuss zur Stärkung der Patientensicherheit vertreten hat, begrüßte die Einsetz­ung des Patientenschutzbeauftragten der Landesregierung. Sie betonte zugleich, dass sich bei der Aufarbeitung der Klinikmorde von Niels. H. durch den Sonderaus­schuss ge­zeigt habe, dass das Problem nicht in fehlenden Gesetzen und Vorgaben zur Patienten­sicher­heit bestehe. Viel eher hätten die Krankenhäuser Probleme, diese Regeln umzu­setzen, so Schwarz.

Eine Konsequenz aus dem Abschlussbericht des Sonderausschusses muss laut Schwarz sein, dass insbesondere die Umsetzung der Qualitätssicherungsrichtlinie des Gemeinsa­men Bun­desausschusses (G-BA) in Deutschland besser gewährleistet werde. „Alle müssen jetzt an einem Strang ziehen, damit alles getan wird, solche Morde zu verhin­dern“, sagte Schwarz. „Dies muss auch die Aufgabe des Patienten­schutzbeauftragten des Landes werden.“ © dpa/aerzteblatt.de

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