Vermischtes
Jeder vierte Berufstätige soll ständig erreichbar sein
Montag, 25. Juli 2016
Berlin – Wer ständig auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeiten beruflich erreichbar sein muss, hat Defizite bei Schlaf und Erholung, die auf Dauer krank machen können. Das zeigt eine neue Studie der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga).
Ziel der iga ist, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. Getragen wird iga vom BKK Dachverband, der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen. Für die Studie haben die iga-Wissenschaftler Berufstätige unter Verwendung quantitativer und qualitativer Messmethoden untersucht sowie deren Lebensgefährten befragt.
Danach erwarten Arbeitgeber von rund jedem vierten Berufstätigen, ständig erreichbar zu sein. Der Anteil der Beschäftigten, die wegen der permanenten Erreichbarkeit nicht zur Ruhe kommen, sich schlecht erholen oder sich gedanklich nicht von der Arbeit lösen können, ist signifikant größer als bei Berufstätigen mit klar abgegrenzter Freizeit.
68 Prozent der Befragten gaben zudem an, durch die Erreichbarkeit ihres Lebensgefährten beeinträchtigt zu sein. Betroffen davon sind unter anderem familiäre Verpflichtungen, die gemeinsame Urlaubsgestaltung, aber auch die eigenen Schlaf- und Erholungszeiten.
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Wichtig ist laut den Forschern, dass es für die Auswirkungen ständiger Erreichbarkeit offenbar kaum eine Rolle spielt, ob die Betroffenen sie begrüßen oder ablehnen.
Ein Großteil der befragten Arbeitnehmer (60 Prozent) wünscht sich gesetzliche oder betriebliche Regelungen für die Erreichbarkeit. Bei ihren Partnern liegt die Quote bei 83 Prozent. Fast 70 Prozent der Lebensgefährten gaben an, Erreichbarkeit nach der Arbeit sollte komplett entfallen.
Die Autoren der Studie fordern, die Erreichbarkeit zu einem Thema im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu machen. Bestehe ein Arbeitskreis Gesundheit oder ein anderes internes Steuerungsgremium, in dem die wichtigen Schlüsselpersonen vertreten seien, könne das Thema dort bearbeitet werden. Auch der Arbeitsschutzausschuss könne das Thema aufgreifen und koordinieren. „In jedem Fall sollte es eine klare Zuständigkeit geben, das heißt, eine Person, die für das Thema verantwortlich ist“, empfehlen die Wissenschaftler (Seite 52 der Studie). © hil/aerzteblatt.de

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