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Tarifeinigung beim DRK: Mehr Geld, mehr Urlaub

Mittwoch, 27. Juli 2016

Stuttgart – Beschäftigte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bekommen mehr Geld. Ar­beitgeber und Arbeitnehmer einigten sich heute in Stuttgart auf einen neuen Tarifver­trag, der binnen zwei Jahren ein Gehaltsplus von zunächst 2,4 Prozent und in einem weiteren Schritt 2,35 Prozent vorsieht. Die Maximalarbeitszeit von Rettungskräften wird bis 2019 von 48 auf 45 Stunden pro Woche reduziert. Die Vertrag betrifft etwa 50.000 Beschäf­tig­te und damit circa ein Drittel aller DRK-Mitarbeiter-– sie arbeiten vor allem im Südwesten Deutschlands.

Ein Verdi-Sprecher nannte die Einigung „akzeptabel“. Ein DRK-Sprecher sagte, die Ta­rif­parteien seien „bis an die Schmerzgrenzen des Vertretbaren gegangen“. Bei der Bezah­lung hat sich die Arbeitgeberseite durchgesetzt: Ihr letztes Angebot wurde übernommen, zumal der Zeitraum April bis Juli als sogenannte „Nullmonate“ mit keiner rückwirkenden Entgeltsteigerung bedacht werden. Verdi hatte ursprünglich ein Plus von sechs Prozent in einem Jahr gefordert.

Bei Regeln für bessere Arbeitsbedingungen ist hingegen die Verdi-Handschrift erkenn­bar. So wird nicht nur die Maximalarbeitszeit von Rettungskräften gesenkt, sondern dem DRK-Personal wird nun vertraglich Zeit zum Umziehen eingeräumt – pro Schicht 12 Minu­ten. Diese Umkleide- und Übergabezeit war laut Verdi bisher nicht vertraglich vereinbart.

Zudem wird der Urlaub von 26 Tagen auf 28 Tage pro Jahr angehoben. Ist ein Arbeit­nehmer mehr als zehn Jahre in DRK-Reihen tätig, sind es 29 Tage. Gremien beider Seiten sollen bis Mitte September zustimmen, damit der Vertrag gültig wird.

Das DRK ist mit einem Bundesverband, 19 Landesverbänden und etwa 500 Einrich­tun­gen auf kommunaler Ebene föderal strukturiert, daher gilt der Tarifvertrag nicht einheit­lich für alle Beschäftigte. Für das DRK arbeiten neben Rettungskräften auch Sozialar­bei­ter, Altenpfleger, Krankenpfleger, Erzieher und andere Fachkräfte.

Vor allem in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen halten sich viele DRK-Ein­rich­­tun­gen an den zentral vorgegebenen Tarifabschluss. Andere Verbände wie etwa Bayern machen einen eigenen Vertrag. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Ostdeutschland ist die Bindung an den zentral vorgegebenen Tarifvertrag hingegen gering. In Baden-Württemberg gilt der Tarifvertrag für knapp 10.000 Mitarbeiter. © dpa/aerzteblatt.de

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