Vermischtes
Kündigung wegen zweiter Ehe: EU-Gerichtshof soll prüfen
Donnerstag, 28. Juli 2016
Erfurt – Der Streit um die Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf wegen dessen zweiter Ehe wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Der Fall, bei dem es um den Gleichbehandlungsgrundsatz geht, werde den Richtern in Luxemburg vorgelegt, erklärte der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) heute in Erfurt.
Kündigungsgrund für den 54 Jahre alten Chefarzt am katholischen St. Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf war seine Wiederheirat nach einer Scheidung. Damit verstieß er aus Sicht seines Arbeitgebers gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre und gegen seine Loyalitätspflichten laut Arbeitsvertrag.
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Die Bundesarbeitsrichter mussten sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall befassen, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihr erstes Urteil von 2011 für unwirksam erklärte. Die Kirchen haben in Deutschland ein vom Grundgesetz verbrieftes Selbstbestimmungsrecht, das auch für ihre Rolle als Arbeitgeber von Hunderttausenden Angestellten gilt. © dpa/aerzteblatt.de

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