Politik
Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen: Informationspolitik der Regierung in der Kritik
Donnerstag, 28. Juli 2016
Berlin – Die Informationspolitik der Bundesregierung zur Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden steht in der Kritik. Nach einem Kommentar im Deutschen Ärzteblatt vom Mai dieses Jahres zu einer Broschüre der Bundesregierung für Flüchtlinge stellten Abgeordnete der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag eine Kleine Anfrage. In ihrer Antwort verteidigt die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz (CDU) jetzt die Herangehensweise. Die Antwort auf die Kleine Anfrage liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Die medizinischen Leistungen für Asylbewerber folgen im Wesentlichen den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Sie sind in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland gegenüber gesetzlich Krankenversicherten bekanntlich deutlich eingeschränkt.
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte einen Ratgeber herausgegeben, um Asylsuchende über ihren Anspruch zu informieren. Dort heißt es unter anderem: „Sie werden von einem Arzt oder einer Ärztin untersucht und behandelt, wenn Sie akut erkrankt sind, Sie unter Schmerzen leiden, Sie schwanger sind.“
„Diese Darstellung beinhaltet zwei gravierende Fehler“, schreibt Amand Führer, Arzt im öffentlichen Gesundheitsdienst, in seinem Kommentar im Deutschen Ärzteblatt. Zum einen werde der vom AsylbLG gedeckte Kanon an Behandlungen auf akute Erkrankungen, Schmerzen und Schwangerschaft eingeengt, obwohl das Gesetz ausdrücklich auch die Durchführung von Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und allen Behandlungen, die „zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich“ sind, vorsehe (AsylbLG Paragraph 6 Absatz 1).
Außerdem suggeriere der Passus, dass das Gesetz den Handlungsspielraum der Ärzte in ihrer Behandlungspraxis beschränkt. Dies ist laut Führer unzutreffend, denn das AsylbLG regle lediglich die Kostenübernahme der für Asylbewerber erbrachten Leistungen. Die Regeln der ärztlichen Kunst würden davon nicht berührt. Im Text der Infobroschüre sollte es daher eher heißen: „Ihre Ärztin/Ihr Arzt kann die Ihnen zuteil gewordene Behandlung beim zuständigen Sozialamt abrechnen, wenn…“
Widmann-Mauz betont in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, der „Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland“ solle Asylbewerbern einen ersten bundesweit einheitlichen Überblick über das deutsche Gesundheitswesen sowie die Untersuchung in Erstaufnahmeeinrichtungen in einfacher Sprache vermitteln. Der Ratgeber habe eine Lotsenfunktion, indem er wichtige Ansprechpartner für die Gesundheitsversorgung und bestimmte Versorgungsangebote beispielhaft benenne. Widmann-Mauz erklärte zudem, dass es sich um eine Erstinformation handle, die nur allgemeine Informationen enthalte. Eine umfassende Rechtsberatung, eine Aufklärung über spezifische Erkrankungen und Krankheitsbilder solle die Broschüre hingegen nicht leisten.
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Enttäuscht über diese Einschätzung äußerte sich Harald Weinberg, Sprecher für Krankenhauspolitik und Gesundheitsökonomie der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag: „Ich frage mich ernsthaft, welchen Zweck diese Broschüre erfüllen soll. Wenn es die Bundesregierung in einem 24-seitigen Ratgeber nicht schafft, Geflüchtete vollständig über ihre Rechte aufzuklären, kann kaum mehr von Nachlässigkeit gesprochen werden“, sagte er gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Vielmehr erhalte man den Eindruck, sowohl Ärzte als auch die Anspruchsberechtigten sollten eher von den ohnehin unzureichenden Behandlungsoptionen nach AslylbLG abgebracht werden, so seine Kritik.
Widmann-Mauz bestätigte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, dass auch das AsylbLG weitergehende Leistungen für Asylbewerber vorsehe, „insbesondere zur Behandlung chronischer Erkrankungen, die über die Akut- und Schmerzbehandlung hinausgeht“. Diese Regelung gebe den Behörden die Möglichkeit, besonderen Bedarfen im Einzelfall gerecht zu werden. Über die Notwendigkeit und Dringlichkeit entschieden Ärzte eigenverantwortlich. „Für die Bundesregierung steht außer Frage, dass die an der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge Beteiligten fähig sind, ihren rechtlichen und berufsethischen Verpflichtungen gleichermaßen gerecht zu werden und Ermessensspielräume verantwortlich zu nutzen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. © hil/aerzteblatt.de

Die Bedeutung des menschenrechtsansatzes für Gesundheit in unserer modernen Welt .
Doctor Nabil Abdul Kadir DEEB
Foerderverein Palastinensischer Aerzte und Akademiker e.V. in GERMANY
Die Bedeutung des menschenrechtsansatzes für Gesundheit in unserer modernen Welt.
Viele Kooperationsprogramme im Gesundheitssektor haben – ohne einen expliziten Bezug zum Recht auf Gesundheit oder zum internationalen Menschenrechtsschutzsystem herzustellen – faktisch zur Verbesserung des Zugangs und der Qualität von Gesundheitsdiensten beigetragen. Dennoch führen in vielen Ländern Menschenrechtsverletzungen und die Nichterfüllung menschenrechtlicher Pflichten nach wie vor zu gravierenden Beeinträchtigungen der Gesundheit von Frauen sowie von armen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen.
Das Recht auf Gesundheit Menschenrechtsorientierte Entwicklungszusammenarbeit im Gesundheitssektor beruht im Kern auf dem Recht auf Gesundheit (Sozialpakt, Artikel 12), das die zugrunde liegenden Determinanten von Gesundheit einschließt .
Die Substanz („Kernelemente“) des Rechts auf Gesundheit hat der VN-Ausschuss, der über die Umsetzung des Sozialpakts wacht, in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 von 2000 festgelegt. General Comment Nr. 14 of the Committee on Economic, Social and Cultural Rights on the Right to the Highest Attainable Standard of Health, Art. 12 of the ICESCR. E/C.12/2000/4, 4.7.2000.
Wir verweisen ausdruecklich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte .
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Art. 25: «(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. [...]»
Allgemeine Erklärung der MenschenrechteUNO Menschenrechtsabkommen
Pakt I (Sozialrechte)
Art. 12: «(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit an.
(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die erforderlichen Massnahmen
(a) zur Senkung der Zahl der Totgeburten und der Kindersterblichkeit sowie zur gesunden Entwicklung des Kindes;
(b) zur Verbesserung aller Aspekte der Umwelt- und der Arbeitshygiene;
(c) zur Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung epidemischer, endemischer, Berufs- und sonstiger Krankheiten;
(d) zur Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen.»
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Antirassismuskonvention
Art. 5 des Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
Frauenrechtskonvention
Art. 12 des Übereinkommens über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
Kinderrechtskonvention
Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Wanderarbeiterkonvention
Art. 28 der Wanderarbeiterkonvention :
Behindertenrechtskonvention
Art. 25 der Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen
Europäische Menschenrechtsabkommen
Europäische Sozialcharta
Art. 11: «Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf Schutz der Gesundheit zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien, entweder unmittelbar oder in Zusammenarbeit mit öffentlichen oder privaten Organisationen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die u. a. darauf abzielen:
(1) soweit wie möglich die Ursachen von Gesundheitsschäden zu beseitigen;
(2) Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten zu schaffen zur Verbesserung der Gesundheit und zur Entwicklung des persönlichen Verantwortungsbewußtseins in Fragen der Gesundheit;
(3) soweit wie möglich epidemischen, endemischen und anderen Krankheiten vorzubeugen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr
Nabil Abdul Kadir DEEB
Arzt – Physician – Doctor
PMI-Ärzteverein e.V.
Palästinamedico International Ärzteverein – ( P M I ) e.V.
Department of Medical Research
Département de la recherche médicale
53173 Bonn – Bad Godesberg / GERMANY
Literatur beim Verfasser
Doctor Nabil Abdul Kadir DEEB
&
Fatima Zahra Boukantar - DEEB
Journalisten - Abteilung beim Foerderverein Palaestinensischer Aerzte und Akademiker e.V.
e.mail: doctor.nabil.deeb.pmi.germany@googlemail.com
or
e.mail: doctor.nabilabdulkadirdeeb@googlemail.com
53173 BONN
GERMANY

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