Vermischtes
Bezirksamt lässt Hamburger Altenwohnheim komplett schließen
Freitag, 29. Juli 2016
Hamburg – Wegen gravierender Pflegemängel muss ein Hamburger Altenwohnheim komplett geschlossen werden. Das teilte das Bezirksamt Nord gestern mit. Am Vortag waren bereits 13 schwer pflegebedürftige Menschen auf Anweisung der Behörde kurzfristig in andere Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser verlegt worden. Weitere etwa 130 Bewohner sollen noch in anderen Unterkünften untergebracht werden. Das Bezirksamt prüfe außerdem, ob Strafanzeige erstattet werden müsse. Die Geschäftsführung des Langenhorner Wohnheims war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Die Einrichtung sei seit einiger Zeit im Fokus der Wohn-Pflege-Aufsicht des Bezirksamts und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen gewesen, hatte die Behörde mitgeteilt. Bei einer jüngsten Nachschau habe sich herausgestellt, „dass sich die Situation in der Einrichtung sogar noch verschlechtert hatte“. Schwerstpflegebedürftige Patienten seien schlecht oder unversorgt vorgefunden worden, außerdem sei nicht ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden gewesen.
Die Gewerkschaft Verdi verwies darauf, immer wieder auf Missstände wie personelle Unterbesetzung hingewiesen zu haben. „Zu wenig Personal, mangelhafte Personalführung und schlechte Bezahlung der Beschäftigten“ zählte der Gewerkschaftssekretär von Verdi Hamburg, Norbert Proske, auf. Mehr als hundert Beschäftigte seien von der Schließung betroffen.
Das Bezirksamt begleite den voraussichtlich insgesamt sechs Wochen dauernden Umzug eng mit seiner Wohn-Pflege-Aufsicht, teilte die Behörde mit. Das bedeute nicht nur eine intensive Berichterstattung seitens der Einrichtung, sondern auch häufige Kontrollen. Den Bewohnern und ihren Angehörigen soll bei der Suche nach einem neuen Heim geholfen werden.
Unterdessen kritisierte die Hamburger Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Karin Kaiser, eine neue Hamburger Verordnung für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Hiermit garantiere der Senat höchstens Substandards für Pflegebedürftige und deren Angehörige, teilte Kaiser mit. Sie befürchtet bei diesen Angeboten mangelnde Transparenz, fehlende Kontrollen sowie prekäre Arbeitsverhältnisse. © dpa/aerzteblatt.de

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