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Politik

Daten aus Smartphone-Apps könnten für Bonusprogramme nutzbar sein

Montag, 1. August 2016

/dpa

Berlin – Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass persönliche Gesundheitsdaten aus sogenannten Wearables, Fitness- und Gesundheits-Applikationen (Apps) künftig eine Rolle bei den Bonusprogrammen der Krankenkassen spielen.

Bei einer Daten­über­mittlung durch die Apps sei zu prüfen, „ob insoweit der Nachweis eines gesundheits­bewussten Verhaltens geführt werden kann“, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Welche langfristigen Folgen sich für das Gesundheitssystem durch die Sammlung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Gesundheits-Apps, Wearables oder andere elek­tronische Anwendungen ergeben könnten, hänge aber davon ab, ob und welche neuen Angebote geeignet seien, sie in das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu integrieren, heißt es.

Was auf den ersten Blick wie eine rein technische Frage erscheinen mag, hat weitrei­chen­de Auswirkungen. Letztlich geht es darum, zu entscheiden, ob persönliche Gesund­heitsdaten – zum Beispiel von einem sogenannten Fitnesstracker auf dem Smartphone – in die Hände der Krankenkassen gelangen dürfen und dort womöglich Auswirkungen auf Tarife haben.

Dies schließt die Bundesregierung allerdings deutlich aus. Das Solidarprinzip in der GKV werde durch die Bonusprogramme nicht ausgehöhlt. Die Aufsichtsbehörden hätten bei der Genehmigung von Satzungsregelungen über Boni darauf zu achten, dass die ge­setzlichen Voraussetzungen einschließlich datenschutzrechtlichen Regelungen einge­hal­ten würden, schreibt sie in ihrer Antwort.

Auf einer Expertentagung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anfang Juni in Bonn hatte auch Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundes­minis­te­ri­um für Gesundheit (BMG), ausdrücklich davor gewarnt, mit dem Smartphone erhobe­ne Daten zu verwenden, um individualisierte Krankenversicherungstarife zu entwickeln. „Das wäre eine Entsolidarisierung in der Krankenversicherung, die wir auf keinen Fall zu­lassen können“, sagte er.

Dieses Thema hat auch die Ärzteschaft bereits intensiv beschäftigt: „Sensible Gesund­heits­­daten sind heiß begehrt. Deshalb muss sichergestellt sein, dass niemand un­wissent­lich mit persönlichen Daten für scheinbar kostenlose Gesundheits-Apps bezahlt“, betonte der Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery Anfang Juni. © hil/aerzteblatt.de

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