Ärzteschaft
Sicheres Netz der KVen bald ohne die Telekom?
Montag, 1. August 2016
Berlin – Praxen, die über das Produkt „Medical Exchange“ der Telekom Deutschland GmbH ins KV-SafeNet und darüber ins sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gelangen, müssen sich möglicherweise einen neuen Zugang suchen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bestätigte, dass die Telekom auf der Liste der zertifizierten Provider nicht mehr aufgeführt ist. Auf Nachfrage begründete die Telekom dies damit, sie arbeite aktuell an der Rezertifizierung von Medical Exchange. Man werde „die Kunden noch im August hierzu informieren“, teilte das Unternehmen dem Deutschen Ärzteblatt mit.
Das von der KBV und den KVen aufgebaute sichere Netz der KVen, das bereits über 100.000 Teilnehmer hat, erfüllt hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit und ist für die Übermittlung von Patienten- und Honorardaten geeignet. KBV und KVen definieren im Rahmen des Sicherheitsmanagements Schutzziele. Richtliniendokumente und Zertifizierungen sorgen dafür, dass alle am sicheren Netz der KVen beteiligten Anbieter diese Ziele einhalten. Die Anbindung der Teilnehmer an das sichere Netz erfolgt mittels einer sogenannten VPN-Verbindung.
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Die KV-SafeNet-Provider garantieren als zertifizierte Dienstleister die Sicherheit der VPN-Anbindung, der Praxis und der Datenübertragung. Darüber hinaus sind diese Provider für Service und Support der Vertragsärzte und -psychotherapeuten zuständig. Ärzte, die sich für einen KV-SafeNet-Anschluss entscheiden, werden Teilnehmer des sicheren Netzes der KVen und können die dort angebotenen Dienste nutzen. Der Provider stellt dem Teilnehmer dafür einen KV-SafeNet-Router zur Verfügung.
Das Zertifikat des Providers muss regelmäßig erneuert werden, zum Beispiel, um neue kryptografische Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einzuhalten. Diese Rezertifizierung liegt für die Telekom derzeit nach Angaben der KBV aber nicht mehr vor.
Sollte die Telekom Deutschland GmbH ihr Produkt „Medical Exchange“ nicht rezertifizieren lassen – und damit als Provider ausscheiden – können Praxen für den Wechsel zu einem neuen KV-SafeNet-Provider laut Richtlinie der KBV gegebenenfalls Wechselkosten bei der Telekom geltend machen. Ausschlaggebend dafür sind jedoch die individuellen Verträge zwischen Praxis und Telekom als Provider. Möglicherweise betroffene Praxen sollten ihre Verträge darauf überprüfen, hieß es. Informationen zu anderen Providern hat die KBV auf einer Internetseite zusammengestellt. © hil/aerzteblatt.de

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