Vermischtes
Prozess um Abrechnungsbetrug an DRK-Kliniken vorläufig eingestellt
Donnerstag, 4. August 2016
Berlin – Der großangelegte Prozess um den mutmaßlichen Betrugsskandal an Berliner DRK-Kliniken ist gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt worden. Das Landgericht ordnete heute an, dass die Angeklagten – zwei Geschäftsführer und zwei Ärzte – zwischen 7.000 und 20.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen müssen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Erst wenn das Geld eingegangen ist, könne das Verfahren endgültig beendet werden.
Angeklagt war bandenmäßiger Betrug in 358 Fällen. In ambulanten Versorgungszentren sollen von 2004 bis Juli 2010 Leistungen von fast 14 Millionen Euro gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu Unrecht abgerechnet worden sein.
Zwar seien die Quartalsabrechnungen als gewerbsmäßiger Betrug zu werten, so das Landgericht. Doch für den Bandenvorwurf hätten sich im Prozess, der Anfang April begann, keine Anhaltspunkte ergeben. Eine Bande müsse mindestens drei Teilnehmer haben. Dies habe sich nicht nachweisen lassen.
Bei einer Verurteilung wäre laut Gericht nur gewerbsmäßiger Betrug in Frage gekommen. Hier wären einige Taten aber schon verjährt. Zudem habe das Gericht die Verzögerung des Verfahrens berücksichtigen müssen. Anklage war schon im Februar 2012 erhoben worden. Auch sei an die Kassenärztliche Vereinigung Schadenersatz gezahlt worden. © dpa/aerzteblatt.de

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