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Politik

Hospizverband: Richtlinie soll Besonderheiten bei Kindern berücksichtigen

Montag, 8. August 2016

/dpa

Berlin/Olpe – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte bei der Überarbeitung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege Aspekte der Kinderhospizarbeit stärker be­rücksichtigen. Das verlangt der Deutsche Kinderhospizverein (DKHV). Hintergrund der Forderung ist, dass der G-BA mit dem Hospiz- und Palliativgesetz be­auftragt wurde, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Kran­ken­pflege die Maßnahmen und Leistungen der Palliativ­versorgung näher zu bestimmen.

Der bisherige Entwurf der Richtlinie geht dem DKHV, der gesetzlich stellungnahme­be­rech­tigt ist und Einblick in die Richtlinien-Entwürfe und Beratungsunterlagen hat, bisher nicht weit genug. Die Pflegerichtlinie des G-BA sei wesentlich auf die Palliativ­ver­sorgung von Erwachsenen ausgelegt, bemängelte eine Sprecherin des DKHV auf Nach­frage des Deutschen Ärzte­blatts (DÄ).

Ein wesentlicher Unterschied der Kinderhospizarbeit sei, dass diese bereits vom Zeit­punkt der Diagnosestellung beginnen könne. Es sei daher wichtig, dass Erst- und Folge­verordnungen der häuslichen Betreuung nicht nur für 14 Tage gelten würden. „Nur so könnten die Krankheitsverläufe von Kindern, die über Monate und Jahre gehen können, berücksichtigt werden“, hieß es aus dem Verband. Wie lange die Verordnungen statt­dessen gelten sollten, sei im Augenblick aber nicht exakt zu benennen. Der DKHV regt gegenüber dem Pilotversuche an, um dies zu bestimmen.

Der G-BA erklärte auf Nachfrage des DÄ lediglich, die Beratungen im zuständigen Unter­aus­schuss liefen derzeit. Sie seien bis zum Abschluss vertraulich. Auch der ge­naue Zeit­plan ist nicht bekannt, hängt laut Bundesausschuss aber wesentlich von Zahl und Um­fang der eingereichten Stellungnahmen ab.

Der DKHV begleitet und unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und deren Familien. © hil/aerzteblatt.de

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