Politik
Kasse: Patienten müssen bei Hilfsmitteln besser beraten werden
Mittwoch, 10. August 2016
Berlin – Patienten sollen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Windeln oder Rollstühlen besser über die jeweiligen Angebote der Hersteller informiert werden. Die Kassen müssten Patienten frühzeitig beraten, damit diese die für ihre Bedürfnisse richtige Entscheidung treffen könnten, sagte Gertrud Demmler, Vorstandsmitglied der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Zudem müssen nach Ansicht der SBK alle Krankenkassen verbindliche Qualitätsstandards bei Hilfsmitteln einhalten.
Nach Klagen über die vielfach schlechte Qualität der von den Kassen bezahlten Hilfsmittel will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Katalog der Hilfsmittel auf den aktuellen technischen Stand bringen und diesen regelmäßig anpassen lassen. Häufig zwang die schlechte Qualität Patienten zu Zuzahlungen, um bessere Hilfsmittel zu erhalten. Gröhe müsse in seinen Referentenentwurf für ein neues Heil- und Hilfsmittelgesetz das Beratungsrecht der Patienten stärken, forderte Demmler.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte Gröhe auf, die Qualitätskontrolle der Hilfsmittel einem unabhängigen Institut zu übertragen. Anhand dieses Hilfsmittel-TÜV könnten Patienten, Ärzte und Krankenkassen eine gute Auswahl treffen, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Im Übrigen sollten künftig nicht nur – wie geplant – Arzt und Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Wahl der Hilfsmittel verantworten.
„Qualifizierte Pflegekräfte müssen endlich ein Recht bekommen, selbstständig Hilfsmittel zu verordnen“, sagte er. Für die Entscheidung über Pflegematratzen oder Inkontinenz-Einlagen seien vor allem Pflegepraxis und Wissen um die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen notwendig, argumentierte Brysch.
Für vom Arzt verschriebene Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen, Sprechtherapien oder Fußpflege bei Zuckerkranken geben die Krankenkassen 6,1 Milliarden Euro im Jahr aus. Für Hilfsmittel wie Windeln, Rollatoren oder Rollstühle sind es 7,63 Milliarden Euro. Beide Posten zusammen machen immerhin 6,8 Prozent der Jahresausgaben der Krankenkassen aus.
Bei der Heilmittelversorgung von Patienten beharren die Kassenärzte darauf, sowohl Diagnose als auch Therapiefeststellung in den Händen zu behalten. „Innerhalb der verschiedenen Therapiemöglichkeiten können dann durchaus die Physiotherapeuten wählen“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Regina Feldmann.
Gröhes Referentenentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sieht die modellhafte Einführung einer Blankoverordnung von Heilmitteln vor. Physiotherapeuten, Sprechtherapeuten und andere Heilmittelerbringer würden dabei – auf Basis einer vertragsärztlichen Diagnose und der erforderlichen Behandlungsmethoden – das Heilmittel selbst auswählen und auch über Therapiedauer (Menge) und Behandlungshäufigkeit bestimmen. © dpa/aerzteblatt.de

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