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Ärzteschaft

Hochdruckliga: Ärzte sollten Präventionskurse verbindlich verordnen können

Mittwoch, 10. August 2016

Berlin/Köln – Die Prävention weiter aufzuwerten und aus ärztlichen Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen verbindliche Verordnungen zu machen, fordert die Deutsche Hochdruckliga (DHL). Hintergrund ist, dass niedergelassene Ärzte ab Januar 2017 Präventionsleistungen mittels einer ärztlichen Bescheinigung strukturiert empfehlen können. Dies ist ein Ergebnis der Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Ausgestaltung des sogenannten Präventionsgesetzes. Krankenkassen sollen diese Empfehlung bei der Bewilligung der Kurse berücksichtigen – müssen es aber nicht.

„Die Präventionsleistungen auf ärztliche Empfehlung mittels Formular verleihen einer ärztlichen Beratung sicherlich zusätzliches Gewicht“, lobte Hans-Georg Predel, Sprecher der Sektion für Prävention und nicht-medikamentöse Hochdrucktherapie der Hoch­druck­liga. Er betonte, die meisten Patienten mit leichter oder mittelschwerer Hypertonie könnten über nicht-medikamentöse, verhaltensbezogene Maßnahmen „viel erreichen“.

„Wir würden uns aber für die weitere Ausgestaltung des Präventionsgesetztes zur Ge­sund­heitsuntersuchung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wünschen, dass die ärztliche Bescheinigung durch eine ärztliche Verordnung ersetzt würde“, so der Vor­standsvorsitzende der DHL, Martin Hausberg. Aus dieser entstünde ein Leistungsan­spruch – für den Patienten gegenüber der Krankenkasse, aber auch für den Arzt, der die Leistung veranlasst. „Prävention, nicht Krankheit, muss sich in unserem Gesund­heitssystem rechnen“, forderte Hausberg.

© hil/aerzteblatt.de

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