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Ärzteschaft

Honorare: KBV und Kassen starten Verhandlungen für 2017

Donnerstag, 11. August 2016

/dpa

Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben in Berlin begonnen, über die Honorare für die rund 165.000 Vertragsärzte und -psycho­the­ra­peuten zu verhandeln. Es geht darum, wieviel Mittel die Krankenkassen im kommen­den Jahr für die ambulante Versorgung bereitstellen.

Nach KBV-Angaben wurde gestern zum Auftakt der Gespräche im Bewertungs­aus­schuss über die Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psy­cho­therapeutischer Leistungen beraten. Ein weiteres Thema war der Behand­lungs­be­darf. Steigt dieser, müssen die Krankenkassen laut Gesetz mehr Geld für die Versorgung bereitstellen.

Kriterien für den Behandlungsbedarf sind Krankheitslast, Alter und Geschlecht der Be­völkerung. Der Bewertungsausschuss berechnet dazu jedes Jahr regionale diagnose- und demografiebezogene Veränderungsraten. Auf deren Basis verhandeln ab Herbst die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen über die Höhe der morbiditäts­be­dingten Gesamtvergütung im Jahr 2017.

Die Verhandlungspartner fassten zu bei­den Punkten erwartungsgemäß noch keine ab­schließenden Beschlüsse. Beim Orientierungswert, für dessen An­passung die Entwick­lung der Praxis­kos­ten entscheidend ist, wurde zunächst die Datengrundlage gesichtet. Über die Höhe im Jahr 2017 soll in der nächsten Sitzung des Bewertungsaus­schusses am 31. August verhandelt werden, hieß es von der KBV. Der Orientierungswert beträgt aktuell 10,4361 Cent.

Honorarverhandlungen

KBV und GKV-Spitzenverband verhandeln jährlich über die Honorarsummen des jeweils kommenden Jahres. Dabei geht es um die Höhe des Orientie­rungs­wertes, der maßgeblich für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen ist. Außerdem werden die regionalen Veränderungsraten der Mor­bi­dität und Demografie ermittelt und für die regionalen Vergütungsverhandlungen zur Verfügung gestellt. Diese Veränderungsraten sind ein entscheidendes Kriterium für die Höhe des Honorarzuwachses. Denn laut Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, mehr Geld für die Versorgung bereitzustellen, wenn der Behandlungsbedarf steigt.

Diskussionen gab es bereits in der ersten Verhandlungsrunde zum Be­handlungsbedarf. Dafür wird ein so genanntes Klassifikationsmodell heran­gezogen, mit dem die diagnose- und demografiebezogenen Verände­rungs­raten ermittelt werden. Nach Aussagen der KBV wollte der GKV-Spitzenverband kurzfristig Änderungen an dem Bewer­tungsmodell durchsetzen. Dies habe die KBV verhindern können, hieß es. Man habe sich jedoch auf Eckpunkte ver­stän­digt, um in der nächsten Verhandlungs­runde einen Be­schluss zum Klassifikationsmodell für die Veränderungsraten in den Jahren 2017 und 2018 zu fassen, so die KBV. Die Empfehlung zu den Veränderungs­raten des kommenden Jahres will der Bewertungsausschuss am 21. September be­schließen.

Die Eckpunkte sehen vor, dass die Berechnung der Veränderungsraten für das Jahr 2017 nach dem derzeit geltenden Klassifikationsmodell – mit aktualisierter Daten­grund­lage – erfolgen soll. Ob das Klassifikationsmodell danach angepasst wird, sollen Unter­su­chungen zeigen. Eventuelle Änderungen wären dann erst für die Berechnung der Ver­änderungsraten für das Jahr 2018 relevant. © EB/aerzteblatt.de

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