Ärzteschaft
Honorare: KBV und Kassen starten Verhandlungen für 2017
Donnerstag, 11. August 2016
Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben in Berlin begonnen, über die Honorare für die rund 165.000 Vertragsärzte und -psychotherapeuten zu verhandeln. Es geht darum, wieviel Mittel die Krankenkassen im kommenden Jahr für die ambulante Versorgung bereitstellen.
Nach KBV-Angaben wurde gestern zum Auftakt der Gespräche im Bewertungsausschuss über die Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen beraten. Ein weiteres Thema war der Behandlungsbedarf. Steigt dieser, müssen die Krankenkassen laut Gesetz mehr Geld für die Versorgung bereitstellen.
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Kriterien für den Behandlungsbedarf sind Krankheitslast, Alter und Geschlecht der Bevölkerung. Der Bewertungsausschuss berechnet dazu jedes Jahr regionale diagnose- und demografiebezogene Veränderungsraten. Auf deren Basis verhandeln ab Herbst die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen über die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung im Jahr 2017.
Die Verhandlungspartner fassten zu beiden Punkten erwartungsgemäß noch keine abschließenden Beschlüsse. Beim Orientierungswert, für dessen Anpassung die Entwicklung der Praxiskosten entscheidend ist, wurde zunächst die Datengrundlage gesichtet. Über die Höhe im Jahr 2017 soll in der nächsten Sitzung des Bewertungsausschusses am 31. August verhandelt werden, hieß es von der KBV. Der Orientierungswert beträgt aktuell 10,4361 Cent.
Honorarverhandlungen
KBV und GKV-Spitzenverband verhandeln jährlich über die Honorarsummen des jeweils kommenden Jahres. Dabei geht es um die Höhe des Orientierungswertes, der maßgeblich für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen ist. Außerdem werden die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie ermittelt und für die regionalen Vergütungsverhandlungen zur Verfügung gestellt. Diese Veränderungsraten sind ein entscheidendes Kriterium für die Höhe des Honorarzuwachses. Denn laut Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, mehr Geld für die Versorgung bereitzustellen, wenn der Behandlungsbedarf steigt.
Diskussionen gab es bereits in der ersten Verhandlungsrunde zum Behandlungsbedarf. Dafür wird ein so genanntes Klassifikationsmodell herangezogen, mit dem die diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten ermittelt werden. Nach Aussagen der KBV wollte der GKV-Spitzenverband kurzfristig Änderungen an dem Bewertungsmodell durchsetzen. Dies habe die KBV verhindern können, hieß es. Man habe sich jedoch auf Eckpunkte verständigt, um in der nächsten Verhandlungsrunde einen Beschluss zum Klassifikationsmodell für die Veränderungsraten in den Jahren 2017 und 2018 zu fassen, so die KBV. Die Empfehlung zu den Veränderungsraten des kommenden Jahres will der Bewertungsausschuss am 21. September beschließen.
Die Eckpunkte sehen vor, dass die Berechnung der Veränderungsraten für das Jahr 2017 nach dem derzeit geltenden Klassifikationsmodell – mit aktualisierter Datengrundlage – erfolgen soll. Ob das Klassifikationsmodell danach angepasst wird, sollen Untersuchungen zeigen. Eventuelle Änderungen wären dann erst für die Berechnung der Veränderungsraten für das Jahr 2018 relevant. © EB/aerzteblatt.de

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