Politik
Flexirente: Prävention braucht ein größeres Budget
Freitag, 12. August 2016
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem sogenannten Flexirentengesetz Prävention und Rehabilitation von Arbeitnehmern auszubauen. Ihr gehen die gesetzlichen Regelungen für mehr Prävention aber nicht weit genug. „Die Maßnahmen benötigen auch ein größeres Budget, damit sie umgesetzt werden können“, erläuterte der Geschäftsführer der DEGEMED, Christof Lawall, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ).
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur sogenannten Flexirente deckt im Wesentlichen zwei Bereiche ab: Zunächst sollen die neuen Regelungen den Übergang vom Erwerbsleben ins Rentenalter flexibler gestalten. Dafür soll es Vereinfachungen für Menschen geben, die frühzeitig in Rente gehen, aber noch etwas Geld dazuverdienen wollen. Außerdem sollen ältere Menschen nach ihrem regulären Renteneintritt auf einfachere Weise weiterarbeiten und dabei etwas für ihre Rente tun können.
Als zweiten wesentlichen Aspekt soll das Gesetz die Gesundheit und damit Erwerbsfähigkeit der Versicherten und ihrer Kinder durch verbesserte Leistungen der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge stärken. Auf diesen Aspekt des Gesetzes bezieht sich die DEGEMED im Wesentlichen. Constanze Schaal, Vorstandsvorsitzende der DEGEMED, betonte, der Entwurf enthalte „echte Verbesserungen“. Allerdings sieht die Fachgesellschaft bei der Umsetzung von Maßnahmen zwei wesentliche Probleme. „Viele Unternehmen verfügen heute noch nicht über eine echte Präventionskultur. Wir brauchen daher eine abholende Präventionsstrategie, die auf die Beschäftigten und die Unternehmen zugeht“, nennt Schaal eines von ihnen.
Ungeklärt ist der Fachgesellschaft zufolge auch die Finanzierung: Im Augenblick verfügten die Träger der Rentenversicherung über Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen. Diese budgetierten Mittel errechnen sich nach einem gesetzlich festgelegten Algorithmus, der eine sogenannte Demografiekomponente vorsieht: Das Budget für die Rehabilitation ist also dynamisch und steigt oder sinkt in Abhängigkeit von der Anzahl der potenziell anspruchsberechtigten Menschen in Deutschland.
„Prävention, ambulante Kinder- und Jugendrehabilitation und Nachsorge sind als neue Aufgaben der Rentenversicherung absolut begrüßenswert, der Gesetzgeber muss nun aber auch das bisherige Rehabudget der Rentenversicherungsträger entsprechend den neuen Aufgaben aufstocken“, so Lawall. © hil/aerzteblatt.de

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